Essen-Kettwig. Die Schule in Kettwig vor der Brücke wird neu gebaut. Die Aula soll auch von Vereinen genutzt werden. Doch es muss eine Bedingung erfüllt sein.

„Still ruht der See“, heißt es landläufig, wenn man meint, es passiere nichts. Viele Menschen in Kettwig vor der Brücke haben diesen Eindruck das Grundstück Mintarder Weg 43 betreffend. Nach dem Abriss der Brücker Schule sprießt auf dem Gelände das Gras. Mittlerweile wird von etlichen Anwohnern bezweifelt, dass dort wieder eine Grundschule gebaut wird.

Über den derzeitigen Sachstand hat sich deshalb Guntmar Kipphardt, Kettwiger CDU-Ratsherr und Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (ASPB), von der Stadtverwaltung informieren lassen. Er kann bestätigen, „dass die Schule gebaut wird, eine Turnhalle neu errichtet wird und die Schule über eine Aula verfügt, die über den schulischen Bedarf hinaus auch von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden kann.“

Schule wird zweizügig errichtet

Auf dem Grundstück sollen drei Teilbereiche realisiert werden: das Schulgebäude, mittig die Aula sowie eine Turnhalle. Die Schule wird zweizügig für 224 Schülerinnen und Schüler geplant. Die Stadt rechnet mit Kosten (Stand Juni 2022) von rund 20 Millionen Euro.

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Die Planungen starteten in der Bauverwaltung im Juli 2020 und sind jetzt in der Phase, dass nach Absprache mit der Schule und Abschluss der daraus resultierenden Vorentwürfe nun eine Entwurfsplanung angefertigt wird. Sind die Genehmigungen erteilt, folgt die Ausführungsplanung. Die Immobilienwirtschaft rechne damit, so wurde Kipphardt mitgeteilt, dass die Bauausführung ab dem Sommer 2023 startet. Gehe alles glatt, könne die Schule dann zum Schuljahr 2025/2026 in Betrieb gehen.

Stellplatznachweis im Umkreis von 300 Metern

Die dreiteilige Anordnung des geplanten Schulkomplexes in Kettwig vor der Brücke.
Die dreiteilige Anordnung des geplanten Schulkomplexes in Kettwig vor der Brücke. © Stadt Essen

Soweit, so gut. Doch es gibt eine Klippe, die noch umschifft werden muss. Die vorgesehene Aula mit einer Fläche von 269 m² wird baurechtlich als Versammlungsstätte für schulische Zwecke eingestuft. Für andere Veranstaltungen „sind mit Blick auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Wohngebiet die maximale Zahl der Veranstaltungen pro Jahr (in der Regel vier bis fünf) festzulegen und zu begrenzen und ein erhöhter Stellplatznachweis hierfür zu führen“, heißt es von der Verwaltung.

Die nach der Stellplatzsatzung der Stadt Essen erforderliche Anzahl von notwendigen Pkw-Stellplätzen beläuft sich – je nach Größe der Versammlungsstätte – auf 14 bis 37 Parkplätze und kann auf dem Schulgrundstück nicht nachgewiesen werden.

Entsprechend der Landesbauordnung kann der Stellplatznachweis aber im Umkreis bis zu 300 Metern vom Veranstaltungsort erbracht werden, der dann per Baulast dauerhaft zu sichern ist. Das heißt: Der Eigentümer eines umliegenden Grundstücks müsste sich verpflichten, das öffentliche Parken auf seinem Grundstück zu dulden.

Kipphardt: „Ich wurde seitens der Verwaltung gebeten, mitzuhelfen, ob vielleicht die Voraussetzung für eine Baulastregelung auf einem privatem Grundstück geschaffen werden. Über entsprechende Hinweise würde ich mich sehr freuen. Denn dann kann auch eine für die Bürger nutzbare Aula erstellt werden. Und einen Versammlungsraum mit bis zu 200 Personen kann Kettwig vor der Brücke gut gebrauchen.“

Anzumerken sei, so die Verwaltung, dass die zusätzlichen Stellplätze für die allgemeine Versammlungsstätte auf dem Baulastgrundstück „doppelt“ genutzt werden könnten: sowohl (tagsüber) für den auf dem Baugrundstück hervorgerufenen Zweck als auch (abends) für die Nutzung als Versammlungsstätte.

Radwegeverbindung geplant

Aber noch ein weiteres Problem sieht Kipphardt: „Da derzeit eine Planung für eine Verbindung vom Panoramaradweg zum Ruhrtalradweg von der Verwaltung vorgelegt wurde, die sogar den ersatzlosen Entfall von 69 Parkmöglichkeiten für Autos gerade auch im Bereich der neu zu errichtenden Schule vorsieht, müssen sich die Behörden unmittelbar miteinander abstimmen.“ Nicht, dass das Amt für Straßen und Verkehr gegen die Absichten, eine Aula zu errichten, und der damit verbundenen Planung entgegenwirke. „Denn das wäre wirklich ein Schildbürgerstreich ersten Ranges.“