Essen. Die Stadt Essen schränkt das Grillen in Parkanlagen ein. Erlaubt wird es nur noch in Grillzonen. Die ersten beiden werden bald eingerichtet.

Ob Nackensteak, Bratwurst oder Bauchspeck ist Geschmacksache. Unstrittig ist: Die diesjährige Grillsaison hat bereits begonnen. Mit etwas Verspätung wird die Stadt Essen nun in öffentlichen Parkanlagen die ersten Grillzonen einrichten. Die Bezirksvertretung I hat dem Vorschlag der Stadtverwaltung zugestimmt: Entsprechende Modellprojekte sollen noch in diesem Sommer im Stadtgarten und im Nordpark starten. Weitere Grillzonen sind auch in den anderen acht Stadtbezirken geplant. Bis es so weit ist, ändert sich dort, was das Grillen angeht, aber erst einmal nichts.

Zur Erinnerung: Der Rat der Stadt hatte bereits im August 2020 ein allgemeines Grillverbot erlassen. Das Grillen sollte nur auf dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt sein. Da sich die Bezirksvertretungen nicht auf Vorschläge verständigen konnten, welche ihnen Grün und Gruga vorgelegt hatte, will die Stadt mit Hilfe der Modellprojekte den kommenden Sommer über zunächst Erfahrungen sammeln.

„Beide Parks sind Hotspots in unserem Stadtbezirk“, sagt Bezirksbürgermeister Peter Valerius (CDU). Er hoffe, dass die Bevölkerung die Grillzonen annimmt und sich an die Regeln halten werde.

Die Grillzonen erhalten größere Müllbehälter und werden öfter gereinigt

Das ist geplant: In beiden Parkanlagen werden Grillzonen ausgeschildert und mit Markierungssteinen eingefasst, so dass sie gut zu erkennen sind. Im Stadtgarten wird das Grillen auf einer 4500 Quadratmeter großen Fläche erlaubt, im Nordpark sollen dafür 2150 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Grillzonen seien ausreichend dimensioniert, betont die Verwaltung. Außerhalb der markierten Flächen ist das Grillen in den beiden Parkanlagen künftig verboten.

Da beim Grillen erfahrungsgemäß viel Müll anfällt, werden in den Grillzonen große Müllcontainer mit einem Fassungsvermögen von je 1100 Litern aufgestellt. Für heiße Grillasche sollen separate Entsorgungsstationen eingerichtet werden. Auch sollen die Flächen häufiger gereinigt werden als sonst üblich, während der Woche sowie an Wochenenden. Befestigte Flächen fürs Grillen soll es nicht geben, auch sollen weder zusätzliche Tische noch Sitzgelegenheiten aufgestellt werden.

An den Grillzonen testet die Stadt Essen auch öffentliche Toiletten

Mit Einrichtung der Grillzonen will die Stadt aber auch öffentliche Toiletten testen. Im Stadtgarten soll eine Ökotoilette aufgestellt werden, im Nordpark eine chemische Toilette. Beide müssen durch Grün und Gruga noch angeschafft werden. Davon hängt ab, wann die Grillzonen letztlich eröffnet werden. „Es macht keinen Sinn, ohne Toiletten zu starten“, betont Stadtsprecherin Jasmin Trilling. Geplant ist der 1. Juli.

Erlaubt wird das Grillen jeweils in der Zeit von 10 Uhr bis 21 Uhr. Warum nicht länger? Jasmin Trilling verweist auf die gesetzliche Ruhezeit, die um 22 Uhr beginnt. Anwohner sollen nicht gestört werden.

Der kommunale Ordnungsdienst wird durch Streifengänger kontrollieren, ob sich die Grillfreunde an die Regeln halten. Bei Bedarf sollen die Streifen durch einen Sicherheitsdienst verstärkt werden.

Diese Regeln gelten beim Grillen

Die Stadt Essen weist daraufhin, dass zum Grillen ein tragbarer Grill mit Füßen und handelsübliche Holzkohle benutzt werden müssen. Das Entfachen von Lagerfeuern oder ähnlichen offenen Feuerstellen ist verboten. Beim Grillen im Freien muss ein Mindestabstand von 100 Metern zu Bäumen eingehalten werden. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Verstöße im Extremfall mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden können. Ebenfalls verboten ist es, seine Abfälle nicht ordnungsgemäß zu entsorgen. Abfälle dürfen auch nicht neben die Abfallbehälter gelegt werden. Sind Mülltonnen voll, muss der Müll wieder mitgenommen werden.

Die Grillsaison endet für die Stadt am 30. September. Das heißt: Es darf zwar weiterhin gegrillt werden, die Grillzonen werden jedoch weniger intensiv gereinigt. Auch der kommunale Ordnungsdienst schaut nicht mehr regelmäßig vorbei. Am 1. April kommenden Jahres startet dann die nächste Grillsaison.

Die Kosten für die Einrichtung der beiden Grillzonen im Stadtbezirk I werden nach Angaben der Verwaltung in diesem Jahr voraussichtlich 166.500 Euro betragen.

Wichtig: Sobald die Grillzonen eingerichtet sind, ist das Grillen nicht nur außerhalb der markierten Flächen der beiden Parkanlagen untersagt, sondern auch in allen weiteren städtischen Parks im Stadtbezirk I, so zum Beispiel im Waldthausenpark.

In den anderen acht Stadtbezirken ist das Grillen in öffentlichen Parks hingegen weiterhin erlaubt. Da dort noch keine Grillzonen ausgewiesen werden, gilt auch kein allgemeines Grillverbot.

Ausnahmen sind nach wie vor der Hallopark, der Schlosspark Borbeck und der Krupp-Park, dort darf grundsätzlich nicht gegrillt werden.