Essen. Auf zum vielleicht letzten Gefecht für eine kommunale Klinik-GmbH: Die Initiatoren des als „unzulässig“ abgelehnten Begehrens ziehen vor Gericht.

Wenn die Stadt den Klinik-Entscheid nicht freiwillig durchwinken will, dann muss sie eben dazu gezwungen werden: Nach dieser Devise haben die Initiatoren für eine städtische Krankenhaus-Gesellschaft dieser Tage Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Die dortigen Richter sollen „im Wege einstweiliger Anordnung“, sprich: im Eilverfahren, jenes Bürgerbegehren absegnen, von dem die Stadtverwaltung, eine beauftragte Rechtsanwalts-Kanzlei und auch die Ratsmehrheit meinen, es sei rechtlich „unzulässig“.

Die von der Initiative beauftragte Bonner Rechtsanwaltskanzlei Martini Mogg Vogt hält dagegen: Die vorgebrachten Einwände – eine unvollständig zitierte Kostenschätzung, ein Verstoß gegen haushaltsrechtliche Vorgaben und der Vorwurf, mit dem Begehrenstext werde keine abschließende Sachentscheidung getroffen – hält Anwalt Michael Faber für „offenkundig unberechtigt“.

Die womöglich alles entscheidende Frage: Ist die Sache noch eilbedürftig oder nicht?

Bei Gericht doch noch durchsetzen, was vorher abschlägig beschieden wurde – damit hatte Faber für seine Mandanten schon einmal Erfolg: Als die Stadt die Initiative über Monate hinhielt und sich trotzig weigerte, eine Kostenschätzung für das damals noch geplante Bürgerbegehren abzugeben, zog die Initiative vor den Kadi. Und gewann. Die Verwaltungsrichter schrieben der Stadt damals ins Stammbuch, sie könne ein Begehren nicht von vornherein abbiegen, nur weil sie es für unzulässig hält. Das sei in einem so frühen Stadium des Verfahrens nicht erlaubt, sondern bleibe am Ende dem Stadtrat vorbehalten.

„Geberkonferenz“ geplant

Dass sie eine politisch missliebige Initiative über die Geldbörse zur Aufgabe zwingen will – das ist der Vorwurf, dem sich die Stadt ausgesetzt sieht.

Die Initiatoren und Aktiven des Krankenhaus-Entscheids Essen wollen am Donnerstag, 21. April, um 18 Uhr über das weitere Vorgehen beraten und zu Spenden aufrufen.

Diese „Geberkonferenz“ soll digital stattfinden. Anmeldungen sind unter der Mail-Adresse info@krankenhausentscheid-essen.de möglich.

Genau der hat aber nun am 30. März die Unzulässigkeit festgestellt, munitioniert durch das städtische Rechtsamt und die Düsseldorfer Rechtsanwalts-Kanzlei Gleiss Lutz. „Ein bestelltes Gutachten“, ätzt Initiativen-Sprecherin Jutta Markowski, aber entschieden ist nun mal entschieden. Und im Raum steht jetzt die womöglich alles entscheidende Frage, ob der neue Vorstoß bei Gericht nun wirklich noch eilbedürftig ist oder nicht.

Ein langwieriges Verfahren würde die Antragsteller „faktisch zur Aufgabe zwingen“

Ist sie es nicht, fiele die Entscheidung erst in einem späteren Hauptsacheverfahren. Das dürfte gut ein Jahr, vielleicht auch eineinhalb dauern – von der Verzögerung durch ein Verfahren in zweiter Instanz ganz zu schweigen. Und es würde neben den jetzt schon anfallenden Kosten in beachtlicher Höhe tausende weitere Euro verschlingen. Es gibt nicht wenige, auch unter den Kämpfern für eine kommunale Klinik-GmbH, die sagen: Da könnte man Geld und Energie womöglich gewinnbringender einsetzen.

Initiativen-Anwalt Michael Faber stellt in seinem Eil-Antrag fürs Gericht denn auch die Frage in den Raum, was Bürgerbeteiligung noch wert wäre, würde man auf den quälend langen Rechtsweg verweisen: „Ein Bürgerbegehren verliert lebensnah betrachtet trotz anhaltender Berechtigung bei einem jahrelangen Durchsetzungsprozess an Resonanz und Durchsetzungschancen.“ Für manche Initiative, auch für diese wohl ein K.o.-Kriterium: „Eine kräfte- und kostenzehrende jahrelange Gerichtsauseinandersetzung mit der Perspektive der Durchführung eines Bürgerentscheides ggf. erst 2024 oder gar später würde die Antragsteller faktisch zur Aufgabe des dortigen Anliegens zwingen.“

Ob die Gelsenkirchener Verwaltungsrichter das auch so sehen, wird sich zeigen.