Essen. Essener Bürger, die einen Hund aus dem Tierheim aufnehmen, sollen künftig drei Jahre lang von der Hundesteuer befreit werden. Die FDP will mehr.

Wer einen Hund aus dem Essener Albert-Schweitzer-Tierheim aufnimmt, soll künftig für drei Jahre von der Hundesteuer befreit werden. Über eine entsprechende Änderung der Hundesteuersatzung entscheidet der Rat der Stadt in seiner Sitzung am Mittwoch, 15. Dezember.

Mit der neuen Regelung will die Stadt Bürgern einen Anreiz bieten, einem Hund ein neues Zuhause zu geben. Das Albert-Schweitzer-Tierheim soll dadurch entlastet werden. Aktuell endet die Befreiung von der Hundesteuer nach zwölf Monaten. Die jährliche Hundesteuer beträgt 156 Euro.

Stadt Essen soll Steuerbefreiung für Rettungshunde prüfen

CDU und Grüne haben bereits vor der Ratssitzung angekündigt, dass sie den Vorschlag der Stadtverwaltung unterstützen werden. Eine Mehrheit im Rat für die Satzungsänderung ist damit sicher. Die beiden Fraktionen wollen noch einen Schritt weitergehen. Halter von Hunden, die im Rettungs- und Katastrophenschutz eingesetzt werden, sollen gänzlich von der Hundesteuer befreit werden. Gleiches gilt für Halter von Jagdhunden, sofern es sich nicht um Berufsjäger handelt.

FDP im Rat der Stadt fordert generelle Senkung der Hundesteuer um 20 Prozent

Die Verwaltung soll prüfen unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und wie viel die Stadt dies kosten wird. Das Ergebnis soll Mitte 2022 vorgelegt werden.

Die FDP möchte noch weiter gehen. Sie fordert eine generelle Senkung der Hundesteuer um 20 Prozent. „Für viele Menschen ist der Hund ein treuer Begleiter in allen Lebenslagen. Besonders die Coronazeit hat aber auch gezeigt, dass Haustiere, speziell Hunde, ein wichtiger Weg aus der sozialen Isolation sind“, begründet FDP-Fraktionschef Hans-Peter Schöneweiß diesen Vorstoß. Gerade ältere und sozial schwächere Menschen sowie junge Familien sollten deshalb entlastet werden.