Essen. Die Arbeitsagentur Essen lässt nur noch Kunden ein, wenn sie geimpft oder genesen sind. Allerdings gibt es eine Ausnahme.

Trotz steigender Corona-Infektionen bleibt die Arbeitsagentur Essen für Besucher geöffnet. Allerdings gilt für die Kunden ab Donnerstag, 25. November, die 2G-Regel: Nur wer geimpft oder genesen ist, darf zu seinem Berater.

Für solche persönlichen Gespräche ist dann ein Nachweis erforderlich. Die Arbeitsagentur empfiehlt daher, möglichst vorher einen Termin zu vereinbaren.

Notschalter in der Arbeitsagentur für alle Kunden offen

Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden künftig nur noch online oder telefonisch beraten. Lediglich eine Kurzberatung an einem Notfallschalter ist möglich. Dort können alle Kunden und Kundinnen weiterhin auch ihre die persönliche Arbeitslosmeldung abgeben.

Für Kunden des städtischen Job-Centers, das eine Dienststelle in der Agentur für Arbeit am Berliner Platz hat, gelten die 2G-Bestimmungen im Übrigen nicht. Der Zugang dort sei daher sichergestellt, teilte die Stadt mit.

Die 2G-Regelungen werden bundesweit in allen Arbeitsagenturen eingeführt. Informationen zu den elektronischen Serviceangeboten finden Interessierte unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/eservices. Zur Internetseite der Arbeitsagentur Essen geht es hier: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/essen/startseite