Essen. Viele Essener Gäste und Gastronomen wissen nicht, ob für den Besuch eines Cafés oder Restaurants noch die Testpflicht gilt. Antwort: Ja und Nein.
Knapp drei Wochen nach der schrittweisen Öffnung der gastronomischen Betriebe im Stadtgebiet ist die Verunsicherung bei Gästen und Gastronomen in Essen groß. Viele Beteiligte wissen nicht, ob für den Besuch eines Cafés oder Restaurants im Innenraum noch ein negativer Corona-Test nötig ist oder nicht. „Viele Wirte machen jetzt sowieso, was sie wollen, und die Gäste haben schon lange keine Lust mehr, sich ständig neu ins Regelwerk einzuarbeiten“, sagt eine Kneipen-Pächterin aus dem Südviertel.
Am 21. Mai – also zu Pfingsten – durften erstmals nach sieben Monaten Schließung die Außenbereiche der Kneipen, Cafés und Restaurants wieder öffnen. Zunächst galt eine strenge Test- und Sitzplatz-Pflicht für Gäste. Auch Mitarbeiter mussten einen negativen Test vorlegen. Seit dem 2. Juni gibt es keine Testpflicht mehr für den Besuch eines Außenbereichs, und die gastronomischen Betriebe dürfen seitdem auch wieder ihre Räume öffnen – allerdings: Innen gilt noch die Testpflicht. Sie gilt bis jetzt, was aber nicht leicht nachvollziehbar ist.
Testpflicht in Innenräumen bleibt - obwohl Essen längst „Stufe 1“ erreicht hat
Die Verwirrung ist jetzt deshalb so groß, weil Essen am Montag, 7. Juni, wegen anhaltend sinkender Infektionszahlen von der „Stufe 2“ in „Stufe 1“ geklettert ist. Die Inzidenz im Stadtgebiet liegt dauerhaft unter 35. „Stufe 1“ ermöglicht weitere Lockerungen. Somit entfällt eigentlich auch die Testpflicht in den Innenräumen der gastronomischen Betriebe. Doch die Sache hat einen Haken, der fast nirgendwo ausführlich erklärt wird: Um die Testpflicht für alle gastronomischen Bereiche zu kippen, muss auch die Landes-Inzidenz unter 35 liegen. Und zwar dauerhaft, das heißt: nach fünf Werktagen in Folge, und dann am übernächsten Tag.
Das Problem: Nur mit einigem Aufwand können Bürger nachlesen, wann die fünf Werktage in Folge landesweit „unter 35“ vorbei sind – und somit die letzte Testpflicht in der Gastronomie wegfällt. Es erfordert hartnäckiges Nachforschen und Herumprobieren, um auf der Internetseite des Landeszentrums Gesundheit NRW die Inzidenzwerte der letzten Tage einsehen zu können und nicht nur die tagesaktuellen Angaben - so dass klar wird, wann fünf Tage „unter 35“ erreicht sind.
Nicht alle Gastronomen kennen die Regeln und befolgen sie
„Selbst für uns Gastronomen ist es schwer nachzuvollziehen, was wann gilt“, sagt die Pächterin im Südviertel. Eine Recherche unserer Redaktion ergibt: Mehrere Wirte auf der Rüttenscheider Straße sind schon jetzt der Meinung, dass kein Nachweis mehr benötigt wird. Obwohl es in den vergangenen Tagen zeitweise großen Andrang auf die Biergärten und Außengastronomien gab, ist Moritz Mintrop, Sprecher des Essener Gastro-Gewerkschaft Dehoga, ganz sicher: „Erst, wenn Sicherheit herrscht und das ständige Hin und Her aufhört, werden die Gäste wieder wie früher kommen. Man kann von keinem Bürger erwarten, die ständigen Änderungen genau zu verfolgen.“
Die neu gewonnenen Freiheiten in Rüttenscheid haben in den vergangenen Wochen allerdings zu einigen Auswüchsen geführt. Bürger und Gastronomen bemängeln, dass an den langen Wochenenden viel Müll und Scherben rund um die Rüttenscheider Straße das Bild deutlich getrübt hätten. Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft Rüttenscheid, Rolf Krane, betont, dass man Exzesse vermeiden müsse. Um zumindest den Müll zu beseitigen, waren Reinigungskräfte der Gastronomen im Einsatz. Die EBE müsse, so Krane, einen zusätzlichen Reinigungstag in Rüttenscheid einführen.
Am Mittwoch, 9. Juni, wird wahrscheinlich der fünfte Werktag in Folge sein, an dem die Inzidenz auch landesweit unter 35 liegt. Das bedeutet konkret: Am Freitag, 11. Juni, gibt es in Essen auch für Innenräume der Gastronomie keine Testpflicht mehr. Dann kann man – abgesehen von gültigen Abstandsregeln – fast wieder so Essen gehen wie früher. „Es muss endlich dauerhaft Klarheit herrschen“, betont Moritz Mintrop.