Essen. In Bussen, Bahnen und an Haltestellen gilt eine verschärfte Maskenpflicht – auch für Kinder. Das sind die neuen Regeln.
Seit das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten ist, gilt im öffentlichen Personen-Nahverkehr eine verschärfte Maskenpflicht. Kunden der Ruhrbahn müssen in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und in den Kundencentern FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (KN95 und N95) tragen.
Medizinische Mund-Nasen-Masken, so genannte OP-Masken reichen – anders als beispielsweise in Supermärkten – nicht mehr aus. FFP2-Masken seien sicherer, da sie fester sitzen, erläuterte eine Sprecherin der Ruhrbahn. Die verschärfte Maskenpflicht gilt auch für Kinder, allerdings erst ab einem Alter von sechs Jahren. Jüngere Kinder sind gänzlich von der Maskenpflicht ausgenommen.
Erneuter Distanzunterricht kommt der Ruhrbahn entgegen
Nach Angaben der Ruhrbahn halten sich die Kunden in der Mehrheit an die verschärfte Maskenpflicht. Ticketprüfer schätzen demnach, dass etwa 70 Prozent der Fahrgäste in Bussen und Bahnen FFP2-Masken tragen. Servicepersonal in den U-Bahnhöfen schätzten den Anteil gar auf 80 Prozent. Statistisch belastbare Zahlen gibt es nicht. Schon die Umstellung im Januar von gewöhnlichen Alltagsmasken aus Stoff auf höherwertige Masken sei reibungslos verlaufen.
Der Ruhrbahn dürfte entgegenkommen, dass die Schulen aufgrund des hohen Inzidenzwertes vom Präsenzunterricht in den Distanzunterricht zurückkehren mussten. Die Schüler lernen mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge also zuhause.
Wer ohne Maske in Bus oder Bahn angetroffen wird, muss ein Bußgeld zahlen
Kontrolliert werde die Maskenpflicht mit Augenmaß. Wer keine FFP2-Maske oder eine Maske mit vergleichbarer Schutzwirkung trage, werde darauf hingewiesen, dies bitte bei der nächsten Fahrt zu tun. Wer ohne Maske angetroffen wird, wird indes zur Kasse gebeten. Am vergangenen Montag sei dies beispielsweise zwei Mal der Fall gewesen. Fällig wird dann ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro.