Essen. Der Zutritt in den Grugapark in Essen ist bald nur über die Luca-App oder ein Kontaktformular möglich. Öffnungszeiten wieder eingeschränkt.

Im Grugapark ist ab Gründonnerstag, 1. April der Zutritt nur möglich, wenn zuvor die Kontaktdaten des Besuchers erfasst worden sind. Darauf weist die Grugapark-Verwaltung hat. Diese Vorschrift im Rahmen der gültigen Corona-Schutzverordnung müssten alle nicht frei zugänglichen Garten- und Landschaftsparks in NRW befolgen, die weiterhin öffnen wollen. Außerdem werden wieder die Öffnungszeiten eingeschränkt und die Zahl der Besucher, die sich gleichzeitig im Park aufhalten können, ist auf 3500 beschränkt.

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Die Registrierung ist nach Angaben der Grugapark-Verwaltung auf drei verschiedenen Wegen möglich Erstens ist eine Registrierung mit der Luca-App an den Parkeingängen möglich, was die komfortabelste Lösung darstellen dürfte, sofern der Registrierungsvorgang mit dem QR-Code funktioniert. Auf der Webseite des Grugaparks www.grugapark.de/aktuell.html gibt es Anleitungen zum Download.

Wer das Kontaktformular erst an den Kassen ausfüllt, muss mit Wartezeiten rechnen

Der zweite Weg ist, ein Kontaktformular zu Hause auszudrucken und auszufüllen und dann zu den Kassen mitzubringen. Auch der Download des Kontaktformulars ist über die Webseite des Grugaparks möglich. Drittens schließlich kann man das Kontaktformular auch vor den Kassen erhalten und vor Ort ausfüllen, wobei die Parkverwaltung bittet, einen eigenen Stift mitzubringen.

Der dritte Weg könnte mit Wartezeiten verbunden sein, weshalb die Gruga bittet, besser möglichst ein ausgefülltes Kontaktformular mitzubringen oder die App zu nutzen. Auch wichtig: Bereits Kinder ab 6 Jahren benötigen eine Registrierung. Pro Formular kann eine gesamte Familie angemeldet werden, mit der Luca-App nur eine einzelne Person. Und: Auch Dauerkartenbesitzer müssen ihre Kontaktdaten wie alle anderen Besucher für jeden Parkbesuch hinterlassen. Die Kontaktdaten müssen vier Wochen aufbewahrt werden und würden dann ordnungsgemäß vernichtet.

Der Besuch des Grugaparks ist wieder erst ab 9 Uhr möglich

Da die Kontakterfassung durchgehend Pflicht ist, könne der Grugapark Besucher nur noch innerhalb der Kassenöffnungszeit zwischen 9 und 18 Uhr einlassen, heißt es. Das bedeutet, frühe Besucher, die beispielsweise täglich um 8 Uhr eine Joggingrunde drehen oder einen Spaziergang unternehmen, stehen dann vor verschlossenen Toren. Besucher, die den Park abends aufsuchen möchten, müssen bis 18 Uhr im Park sein, können dann aber bis zum Einbruch der Dunkelheit bleiben.

Da im Park derzeit zusätzliche Angebote wie beispielsweise die Grugabahn und der Kleintiergarten wegen der Coronaschutzverordung nicht zur Verfügung stehen, werden weiterhin die reduzierten Winterpreise erhoben: 2 Euro für Erwachsene, ermäßigt 1,25 Euro, Kinder zwischen 6 und 15 Jahrem zahlen 60 Cent, Kinder unter 6 Jahren haben freien Eintritt.

Maskenpflicht besteht weiterhin nicht im Park – mit Ausnahmen

Es besteht weiterhin keine Maskenpflicht im Park. Allerdings muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz in möglichen Warteschlangen an den Eingängen, bei der Kontakterfassung, an den Kassen Orangerie und Haupteingang sowie in den Toilettenanlagen und eine Alltagsmaske an den Ständen der Gastronomie, an den Vogelvolieren und auf den Spielplätzen (ab sechs Jahren) getragen werden. Des Weiteren gelten alle Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, Abständen etc. selbstverständlich auch im Grugapark.

Die Anzahl der Menschen, die den Park gleichzeitig besuchen können, ist auf 3500 begrenzt. Wenn diese Grenze erreicht ist, können nur dann neue Besucher eingelassen werden, wenn andere den Park verlassen. Der Grugapark meldet über die Sozialen Medien (Facebook, Instagram), wenn die Grenze in absehbarer Zeit erreicht wird und bittet seine Gäste um Geduld, wenn die Einlasszeit mal länger dauern sollte. Zur Facebook-Seite des Grugaparks: www.facebook.com/Grugapark