Essen. Aus seiner Nebentätigkeit in Aufsichtsräten muss Essens OB Thomas Kufen fast 70.000 Euro an die Stadtkasse abgeben. 24.000 Euro darf er behalten.

Oberbürgermeister Thomas Kufen erhielt im Jahr 2020 genau 94.340 Euro aus Aufsichtsrats-, Verwaltungs-, Beirats- oder Kuratoriumssitzen in Gesellschaften bzw. Institutionen. Von diesen Einkünften werden nach Angaben der Stadtverwaltung 69.817,89 Euro direkt an die Stadtkasse abgeführt.

Insgesamt 20.760 Euro bezog Thomas Kufen unter anderem als Vorsitzender des Aufsichtsrates verschiedener Beteiligungs- und Tochterunternehmen der Stadt Essen. Für die Mitwirkung in Ausschüssen und Kuratorien der Sparkasse Essen erhielt der Oberbürgermeister insgesamt 14.500 Euro. Der RWE-Konzern zahlte für die Mitgliedschaft in Gremien des Unternehmens insgesamt 20.800 Euro.

Als Mitglied des Kuratoriums der RAG-Stiftung, der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr sowie des Regionalbeirates der Westenergie bezog Kufen insgesamt 33.000 Euro. Diese Tätigkeiten sind dem Hauptamt zuzurechnen und sind damit direkt an die Stadtkasse abzuführen.

Einnahmen, die dem Hauptamt zuzuordnen sind, gehen in voller Höhe an die Stadt

Unterschieden wird zwischen Einnahmen aus Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzuordnen sind und die in voller Höhe direkt an die Stadt gehen sowie nebenamtlichen Tätigkeiten. Gemäß Nebentätigkeitsverordnung der Stadt Essen wird für nebenamtliche Tätigkeiten ein Freibetrag bis zu 24.000 Euro abgezogen. Diesen Betrag darf der OB behalten. Die darüber liegenden Bezüge fließen ebenfalls direkt in die Stadtkasse.

Gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Hauptverwaltungsbeamte dem Rat der Stadt eine Aufstellung über die Einnahmen vorzulegen, die er während seiner Amtszeit im vergangenen Rechnungsjahr erhalten hat. Offiziell wird Kufen den Rat in der Sitzung am kommenden Mittwoch unterrichten.