Essen/Mülheim. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung sind um weiteren Fall reicher. Auswertung der Asservate dauert an.
Im Zuge der Ermittlungen gegen Polizisten des Präsidiums Essen wegen mutmaßlich rechtsextremistischer Handy-Chats hat sich ein strafrechtlicher Verdacht gegen einen weiteren Beamten ergeben. Der Mann war zwar bereits suspendiert worden, hat sich aber bislang offenbar noch nicht im Visier der Staatsanwaltschaft befunden. Der Staatsdiener soll mit seinem Smartphone ein Bild verschickt haben, das gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuches verstößt, berichtete die Sprecherin der zuständigen Duisburger Behörde, Jennifer König, auf Anfrage dieser Zeitung.
Was heißt: Die Strafverfolger prüfen nun, ob sich der Polizist, der zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftat in Mülheim seinem Job nachging, wie eine Reihe seiner Kollegen auch des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gemacht hat. Zum Inhalt der versendeten Darstellung machte die Sprecherin keine Angaben.
In neun Fällen wurde die Suspendierung wieder aufgehoben
Wegen des vor knapp zwei Monaten aufkommenden Verdachts der Volksverhetzung und anderer möglicher Vergehen wird damit nun gegen mittlerweile 16 der insgesamt 31 im September zunächst aus dem Dienst entfernten Beamten strafrechtlich ermittelt. In neun Fällen wurde nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Suspendierung wieder aufgehoben.
Das betraf sechs Polizisten der Essener Behörde, die nun allerdings nicht mehr an angestammter Stelle ihren Dienst versehen, sondern anderweitig eingesetzt sind, solange die weiter laufenden Disziplinarverfahren nicht abgeschlossen werden können. Nähere Angaben zu der jetzigen Verwendung der Beamten macht das Präsidium Essen nicht.
Der Verdacht hat sich durch die Auswertung der Asservate ergeben
Der Verdacht eines strafrechtlichen Vergehens gegen den nunmehr 16. Polizisten habe sich durch die weiter laufende Auswertung der Asservate ergeben, sagte Jennifer König. Im Rahmen der Durchsuchungen am 16. September waren neben Schlagringen, Pfeffersprays, Munition, einem Gewehr und Drogen insgesamt 43 Mobiltelefone, 20 Laptops und neun Tablets sichergestellt worden, deren Daten analysiert und bewertet werden müssen.
Unklar ist nach wie vor, wie viele der mutmaßlichen Straftaten mittlerweile verjährt sind und wann die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sein werden.
Wie lange die Disziplinarverfahren dauern werden, ist ebenso offen. In der Regel wird ein Ende der strafrechtlichen Ermittlungen abgewartet. Allerdings muss das zuständige Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) drei Monate nach Beginn einer Suspendierung prüfen, ob sich anfängliche Verdachtsmomente erhärtet haben oder neue Erkenntnisse einen Beamten entlasten. Je nach Fall wird dann neu entschieden, ob die Maßnahmen verlängert oder beendet werden, erklärte ein LAFP-Sprecher.