Essen. Verwaltungsgericht bestätigt Abrissverfügung der Stadt Essen, Berufung ließen die Richter nicht zu. Die Stadt könnte die Bagger anrollen lassen.
Ein Aufreger-Thema für Altenessen gehört offenbar bald der Vergangenheit an. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem Urteil die Verfügung der Stadt bestätigt, dass die Bauruine am Bahnhof Altenessen abgerissen werden muss. Das seit vielen Jahren leerstehende und vor sich hinrottende Gebäude hat mehrfach Schlagzeilen als Ort krimineller Geschäfte gemacht. Drogendelikte etwa waren an der Tagesordnung. Davon zeugen zahlreiche Polizeieinsätze, aber auch häufige Inspektionen städtischer Ordnungskräfte.
Gebäude wurde zum Schlupfwinkel für Kriminelle
Richtig in den Griff zu bekommen war das Problem dadurch aber nicht. Daran änderte selbst ein von der Kommune durchgesetzter Bauzaun nichts. Dealer und ihre Kunden, aber auch Obdachlose, die Schlafplätze suchten und fanden, schufen immer wieder neue Schlupflöcher. Polizei und Stadt hatten diese katastrophalen Zustände umfangreich dokumentiert, nicht zuletzt trug das Gebäude dazu bei, dass sich der Bahnhof Altenessen zu einem Angstraum entwickelte. Ein Richter der zuständigen 5. Kammer machte sich vor Ort selbst ein Bild über die Verhältnisse vor und in der Ruine.
Ursprünglich gab es seit 2002 eine Baugenehmigung der Stadt für ein viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus. Dort sollten zahlreiche Wohnungen und Geschäftslokale entstehen. Doch verwirklicht wurde das Projekt nie. Stattdessen entwickelte es sich zu einem Dauer-Ärgernis für den Stadtteil. Die Richter erklärten nun die Baugenehmigung für unwirksam, weil die Bauarbeiten viel länger als das maximal zulässige Jahr zum Erliegen gekommen waren. Nach Ansicht der Wirtschaftsförderung gibt es ernsthafte Interessenten für das Grundstück.
Gericht spricht von nicht akzeptablen Gefahren
Vom Objekt gehen nach den Feststellungen des Gerichts nicht akzeptable Gefahren aus. Auch wenn sich „Besucher“ unrechtmäßig dort aufhielten, so sei es nicht hinnehmbar, dass sie sich dort großer Risiken aussetzten. Treppenaufgänge seien zum Beispiel gar nicht oder nur unzureichend gesichert, die Böden wiesen immense Löcher oder Unebenheiten auf. Nichttragende Wände seien eingestürzt oder drohten, es noch zu tun. Überall läge Bauschutt herum, noch nicht gestohlenes Baumaterial sei nicht gesichert.
Nach Ansicht der Richter ist die Bauherrin für diese Zustände verantwortlich. Die Stadt habe daher den Abriss verfügen dürfen. Es sei nicht zu beanstanden, dass die Beseitigung dieser Gefahren für Leib und Leben zeitnah erfolgen müsse. Die Schuld an den jetzigen Zuständen trage die Bauherrin, weil sie das Gebäude – warum auch immer – sich selbst überlassen habe. Das Gebäude hat dem Vernehmen nach mehrere Eigentümer.
OB hatte vor längerer Zeit angekündigt: Wir reißen ab, sobald es möglich ist
Das Gericht ließ eine Berufung gegen das Urteil nicht zu. Das geschieht vor allem dann, wenn die Richter die inhaltlichen und formellen Fragen des Falls für komplett geklärt halten. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung kann aber beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gestellt werden. Dieses prüft dann erst einmal relativ schnell, ob alle wichtigen Rechtsgrundsätze von der ersten Instanz berücksichtigt wurden. Selten kommt es dann vor dem OVG noch zu einer mündlichen Verhandlung.
Wie es nun weitergeht, machte Oberbürgermeister Thomas Kufen schon im Jahr 2019 bei einem Bürgergespräch in Altenessen klar. Die Stadt werde nicht auf Aktionen der Eigentümer warten, sondern im Wege der Gefahrenabwehr den Abriss beginnen, sobald das juristische Verfahren abgeschlossen sei. Die Abrissarbeiten sollen angeblich eine Million Euro kosten, für die die Stadt zunächst aufkommen müsse. „Wir müssen dann sehen, wie wir unser Geld wieder zurückbekommen, aber das ist es wert“, so Kufen.