Essen. Die Rückführungen Ausreisepflichtiger in der Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde Essen sind zwischenzeitlich fast zum Erliegen gekommen.

Die allgegenwärtigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie haben vor den Essener Ausländerbehörden nicht halt gemacht: Aufgrund internationaler Reisebeschränkungen durch verschärfte Infektionsschutzvorschriften und geringer Flugkapazitäten sind die Rückführungen ausreisepflichtiger Asylbewerber zwischenzeitlich nahezu zum Erliegen gekommen.

Dieser Befund, der für die Bürger allenfalls durch eine vorübergehende Pandemie-Präsenz der mit alternativen Ordnungsaufgaben betrauten Außendienstmitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) im öffentlichen Raum bemerkbar machte, wird in einem Quartalsbericht der Stadt Essen überaus deutlich.

Obwohl die Behörden im Regierungsbezirk Düsseldorf, für den die ZAB Essen federführend zuständig ist, im Jahresvergleich 2020 zu 2019 mit bislang 23.329 Menschen 637 mehr zählen, die als ausreisepflichtig gelten, ist die Zahl der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen in Essen zwischen April und Juni 2020 von 115 auf 68 Rückführungen zurückgegangen. Entsprechend stehen aktuell sieben den 89 freiwilligen Ausreisen im vergangenen Jahr gegenüber.

Auch landesweit brach die Zahl der Abschiebungen regelrecht ein

Landesweit hat es im entsprechenden Drei-Monats-Zeitraum 1564 Abschiebungen weniger gegeben. Deren Zahl brach ebenso ein: von 1791 auf 227. Bei der kommunalen Essen Ausländerbehörde waren zuletzt nur noch eine Ausreise und eine Rückführung möglich, zeigt zudem eine städtische Statistik. Laut Bundespolizei wurden bis Ende August diesen Jahres landesweit 1771 ausreisepflichtige Personen abgeschoben. Im Vergleichszeitraum 2019 waren es mit 4374 noch deutlich mehr.

Erst im dritten Quartal zogen die Aktivitäten für aufenthaltsbeendende Maßnahmen wieder an: Zwischen Anfang August und Ende September konnte die ZAB Essen nach eigenen Angaben insgesamt 30 freiwillige Ausreisen und 114 Rückführungen veranlassen, teilte das zuständige Landesministerium auf Anfrage dieser Zeitung mit.

Zu den Gründen dieser Entwicklung sagte ein Sprecher des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI): Eine generelle Aussetzung von Abschiebungen habe es in Nordrhein-Westfalen trotz der Corona-Pandemie zwar nicht gegeben. Sie seien jedoch stark zurückgefahren worden und könnten auch derzeit nur eingeschränkt stattfinden.

Immer mehr Aufgaben: Die ZAB benötigt 53 zusätzliche Mitarbeiter

Die allermeisten Rückführungen des zweiten Quartals durch die ZAB Essen gingen in Richtung Albanien, gefolgt von Georgien, Rumänien und Polen.

Um die Abschiebungen insbesondere sicherheitsgefährdender Ausländer nach dem Willen der Landesregierung beschleunigen zu können, wurden der Zentralen Ausländerbehörde in Essen zwischenzeitlich neue Aufgaben zugesprochen, die auch mehr Personal erfordern. 53 zusätzliche Mitarbeiter werden inzwischen als notwendig erachtet, um die Arbeit der ZAB erledigen zu können. In einem ersten Schritt sollen 22 dieser Mehrstellen eingerichtet werden. Die Kosten dafür übernimmt das Land.

Zur Zeit zählt die Behörde, die vorübergehend in der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft „Am Funkturm“ untergekommen ist, nach Auskunft des MKKFI 103 Mitarbeiter.

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