Essen-Rüttenscheid. Die Hinweisschilder an E-Lade-Stationen halten manche Autofahrer für missverständlich. Die Stadt erklärt aber, dass die Regeln eindeutig seien.

Die Idee erwies sich dann doch als nachteilig: Da kein Parkplatz mehr frei war, stellte der Autofahrer seinen Wagen fix an einer E-Ladestation ab, wollte nur kurz zum Bäcker. Es dauerte dann doch etwas länger und wieder am Fahrzeug eingetroffen, fand der Mann ein Zehn-Euro-Knöllchen an der Windschutzscheibe vor.

Tagsüber ist das Parken auf vier Stunden begrenzt

Hätte er doch mal besser auf das Hinweisschild geachtet, möchte man meinen. Doch ganz so eindeutig, wie es sein sollte, ist die Beschilderung nach Ansicht von Kritikern nicht. Beispielsweise wirkt für manch einen Zeitgenossen die abgebildete Parkscheibe irritierend oder auch die Kombination von blauem Parkzeichen und dem Symbol für das Elektroauto. Wer darf hier also parken, welche Voraussetzungen gelten und wie verhält es sich mit den Zeiten?

Bei der Stadt nachgefragt, lautet die Antwort von Pressereferent Patrick Opierzynski: Berechtigte Fahrzeuge dürfen auf den Flächen sowohl laden als auch parken. Allerdings sollte an Stationen mit dem Symbol Parkscheibe dieser Zusatz auch dringend beachtet werden, wenn man nicht zur Kasse gebeten werden wolle. Die angegebenen Fristen gelte es einzuhalten, so der Referent. Von 8 bis 18 Uhr darf der Wagen hier maximal vier Stunden stehen und natürlich müsse die Parkscheibe ausgelegt werden. Von 18 Uhr abends bis 8 Uhr morgens bestehe keine zeitliche Begrenzung, so Opierzynski. Angenommen den Fall, ein Autofahrer parkt um 16 Uhr seinen Wagen dort? Der kann dann bis zum nächsten Morgen dort bleiben, denn die Frist entfällt ab 18 Uhr.

Berechtigung gilt nur für Autos mit einem E-Kennzeichen

https://www.waz.de/staedte/muelheim/article229271538.eceDas Parken und Laden wiederum sei aber nur für Elektrofahrzeuge erlaubt, die auch ein entsprechendes E-Kennzeichen haben. Allein die Tatsache, dass jemand einen Tesla fährt oder das Modell ein E aufweist, reicht nicht. Der ADAC weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Elektromobilitätsgesetz, kurz Emog genannt, für drei verschiedene Antriebsarten die E-Schilder beantragt werden können: Dabei handele es sich um Batterieelektrofahrzeuge, Plug-in-Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellenautos. Das Kennzeichen kann der Besitzer bei der Kfz-Behörde beantragen und benötigt dazu die Zulassungspapiere des Autos, einen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung und seinen Personalausweis.

Betreiber Innogy meldet steigende Verbrauchszahlen

Das Unternehmen Innogy, das zwischen Kettwig und Karnap 226 öffentliche Ladepunkte betreibt, verzeichnet nach eigenen Angaben einen starken Anstieg der Nutzung. Im ersten Halbjahr 2019 habe die Zahl der Ladevorgänge bei 874 gelegen mit einem Gesamtvolumen von über 10.000 Kilowattstunden, im Vergleichszeitraum 2020 seien es 1874 Ladevorgänge gewesen. Das Gesamtvolumen habe fast 22.000 Kilowattstunden betragen. „Ein Plus von 120 Prozent.“ Allein in der erste Hälfte des Vorjahres hätte die aufgeladene Energie zu 60.000 emissionsfreien Kilometern geführt.

Die Steigerung sei umso verblüffender, so eine Sprecherin, als dass während des Corona-Lockdowns sich die Ladevorgänge auf die Hälfte reduziert hätten. Von Januar 2020 bis Mitte Februar waren es 595 und von Mitte März bis Ende April 287. Die Ladestation am Rüttenscheider Stern gehöre neben der Säule an der Altenessener Straße zu den am meisten genutzten Auftankmöglichkeiten. Rund zwei Stunden würden die Säulen jeweils von den Autofahrern genutzt.

5211 Elektro- und Hybridfahrzeuge in Essen zugelassen

Nach den aktuellen Angaben der Stadt waren im Juli in Essen 5211 Elektro- und Hybridfahrzeuge zugelassen, ein Plus von 361 Wagen im Vergleich zum Vormonat. Dass die Antriebsarten allerdings noch einen kleinen Anteil ausmachen, zeigt sich beim Blick auf den kompletten Bestand. Für den Juli meldete die Zulassungsstelle insgesamt 357.535 Kraftfahrzeuge.