Essen. Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht in der Bahn: Zuerst gab’s in Essen Ermahnungen, bei Maskenmuffeln werden 150 Euro Bußgeld fällig.
Der Essener Hauptbahnhof, einer der größten Verkehrsknotenpunkte an Rhein und Ruhr, war am Montag einer der Schwerpunkte der landesweiten Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht im Bahnverkehr. Zwischen 12 und 16 Uhr habe die Bundespolizei in Essen eine „mittlere zweistellige Zahl“ an Verstößen erfasst, berichtet Bundespolizeisprecher Volker Stall. Verstöße gegen den Mund-Nase-Schutz werden in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro geahndet.
Verstärkung für diese Schwerpunktkontrolle erhält die Bundespolizei in Essen von Einsatzkräften der Bundesbereitschaftspolizei St. Augustin und der Bundespolizei-Inspektion Kleve. Nicht nur oben auf den Bahnsteigen, auch unten in der von Geschäften gesäumten Empfangshalle sind die Bundespolizisten im Einsatz. „Wer keine Maske trägt, wird von uns freundlich aufgefordert, Mund und Nase zu bedecken“, sagt ein Bundespolizist. Erst wenn jemand mehrmals auffalle, müsse er mit einem Bußgeld rechnen.
Einen renitenten Maskenverweigerer wirft die Bundespolizei aus dem Hauptbahnhof
Mal ist es reine Schusseligkeit, mal ein kurzer Augenblick der Unachtsamkeit: Die meisten der Angesprochenen reagieren auf die Ansprache der Ordnungskräfte jedoch einsichtig, kramen schnell den Mundschutz hervor und legen ihn an. Vielen sind die Masken nur knapp unter die Nase gerutscht, aber auch das ist ein Regelverstoß. So wie bei den drei jungen Männern, die lässig durch die große Halle flanieren.
Absolut in der Minderheit sind jene, die vorsätzlich „oben ohne“ herumlaufen. Gegen 12.25 Uhr wird es für einen kurzen Moment laut vor der Bundespolizeiwache in der oberen Ladenpassage. Personal von DB-Security hat einen offenbar hartnäckigen und wohl auch beratungsresistenten Maskenverweigerer zum Revier gebracht, wo seine Personalien festgestellt werden. Anschließend macht ein Bundespolizist energisch vom Hausrecht Gebrauch und erteilt dem immer noch bockigen Mann einen Platzverweis.
Ordnungswidrigkeitsfahren liegen in der Zuständigkeit der Stadt Essen
Ob gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird, entscheidet nicht die Bundespolizei, sondern die Essener Ordnungsbehörde, die für die Einhaltung der Corona-Schutzverordung zuständig ist. An diesem Montag ist der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) selbst mit zwei Zweier-Teams rund um den Hauptbahnhof im Einsatz. Auch sie wahren die Verhältnismäßigkeit. Zuerst die direkte Ansprache und eine freundliche Ermahnung, nur bei Renitenten wird ein Bußgeld fällig.
Essen setzt Kontrollen am Dienstag bei der Ruhrbahn fort
Der Kommunale Ordnungsdienst in Essen setzt die Kontrollen in Sachen Maskenpflicht an diesem Dienstag (25. August) fort – dieses Mal in den Fahrzeugen der Ruhrbahn.
Die Einsätze erfolgten zu unterschiedlichen Uhrzeiten und auf hoch frequentierten Linien, sowohl in Bussen, Bahnen und U-Bahnen, heißt es.
Auch hier drohe bei Nichteinhaltung ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro und im schlimmsten Fall bei Verweigerung ein Verweis aus den Fahrzeugen.
Die von NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst koordinierte Schwerpunktkontrolle hat Ähnlichkeiten mit dem berühmt-berüchtigten Blitzmarathon, die ebenfalls medial groß angekündigt waren. Eine Mutter, die ihre Tochter zum Zug nach Berlin gebracht hat, begrüßt die Schwerpunktkontrolle. Und fügt hinzu: „Ich würde solche Aktionen gar nicht vorher ankündigen.“
Für sie ist der absichtliche Verzicht auf den Mundschutz eine Respektlosigkeit, die selbstverständlich mit 150 Euro Bußgeld geahndet werden dürfe. „Die Maskenpflicht in Bus und Bahn gilt ja nicht erst seit gestern“, sagt die Tochter.
Ständige Durchsagen der DB in den Zügen und im Hauptbahnhof erinnern an die Maskenpflicht. „Mit der Bahn kommen Sie auch in schwierigen Zeiten ans Ziel“.