Essen. Mit dem neuen Mietspiegel steigen die Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger in Essen deutlich. Für die Linke ist das ein überfälliger Schritt.
Mit dem neuen Mietspiegel können sich Sozialhilfeempfänger und Hartz-IV-Bezieher in Essen eine teurere Wohnung mieten. Die Stadt wird die Mietobergrenzen zum 1. September deutlich anheben. Die Mietobergrenze ist der Wert, bis zu dem das Sozialamt bzw. das Jobcenter die Miete komplett übernimmt.
So kann künftig ein Ein-Personen-Haushalt eine Wohnung für monatlich 410 Euro anmieten. Bislang sind es 361 Euro. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt steigt die Obergrenze von 458,90 auf 516,75 Euro. Einer Familie mit vier Personen werden 773,30 Euro Miete zugestanden, vorher 681 Euro. Die Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Kaltmiete einschließlich der kalten Betriebskosten).
Forderung: Stadt Essen soll Kosten für Sozialwohnung komplett übernehmen
Der neue Mietspiegel hatte ergeben, dass die Mieten in den vergangenen viereinhalb Jahren in Essen durchschnittlich um zehn Prozent gestiegen sind. Aus Sicht der Linkspartei zeigt das, dass die Stadt in den vergangenen Jahren zu wenig für die Kosten der Unterkunft gezahlt hat. „Der neue Mietspiegel macht deutlich, dass die Menschen im Hartz-IV-Bezug seit Jahren drastisch unterfinanziert werden“, so Ratsmitglied Wolfgang Freye. Die Mietgrenze für Ein-Personen-Haushalte habe 2016 bei 349 Euro gelegen und sich bis jetzt nur um zwölf Euro erhöht. Die Mietergemeinschaft bestätigt: „Wir hören immer wieder, dass Betroffene zu den bisherigen Kosten keine Wohnung finden“, so Geschäftsführerin Siw Mammitzsch.
Da sich Hartz-IV-Empfänger trotz der deutlichen Erhöhung immer noch nicht in jedem Fall eine Sozialwohnung leisten können, fordern die Linke wie auch die Grünen, dass die Stadt in diesem Fall die Miete trotzdem vollständig übernimmt, wenn die Wohnung von der Größe her angemessen ist. Die grüne Ratsfrau Christine Müller-Hechfellner sagte: „Es kann nicht sein, dass eine Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln subventioniert wird, von ALG II-Beziehern nicht angemietet werden darf. Wo, wenn nicht in Sozialwohnungen, sollen die Leute denn wohnen?“
Die neuen Mietgrenzen
Die Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte des Jobcenters Essen und des Amtes für Soziales und Wohnen betragen ab 1. September 2020:
•Eine Person: 410,00 Euro (bisher: 361,00 Euro)
•Zwei Personen: 516,75 Euro (bisher: 458,90 Euro)
•Drei Personen: 641,60Euro (bisher: 564,80 Euro)
•Vier Personen: 773,30 Euro (bisher: 681,15 Euro)
•Fünf Personen: 916,30 Euro (bisher: 811,80 Euro)
•Sechs Personen: 1006,80 Euro (bisher: 897,60 Euro)
•Sieben Personen: 1090,70 Euro (bisher: 993,20 Euro)
•Acht Personen: 1156,40 Euro (bisher: 1083,60 Euro)
•Neun Personen: 1192,50 Euro (bisher: 1170,00 Euro)
•Für jede weitere Person erhöht sich der angemessene Unterkunftskostenbedarf um 80 Euro.