Essen. Das hat sich für den Tippgeber nicht gelohnt: Bei der Bundespolizei „verpfiff“ er einen 20-Jährigen. Dabei lag gegen in selbst ein Haftbefehl vor

Ein 21 Jahre alter Syrer beschuldigte einen 20 Jahre alten Iraner bei der Bundespolizei in Essen, ein Messer mit sich zu führen. Dabei fanden die Polizisten heraus, dass gegen den 21-Jährigen ein Haftbefehl vorliegt. Das Amtsgericht Warendorf hatte ihn wegen Beleidigung, Diebstahls, Schwarzfahren und Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer Einheitsjugendstrafe von 18 Monaten verurteilt.

Der Syrer hatte am Donnerstagabend (13. August) bei der Bundespolizei im Essener Hauptbahnhof ausgesagt, der 20-Jährige trage ein Messer mit sich.

Daraufhin seien weitere Einsatzkräfte angefordert worden, um den 20 Jahre alten Iraner zu überprüfen. Dieser war tatsächlich im Besitz eines Klappmessers, welches sichergestellt wurde. Das Messer hatte er verschlossen in seiner Hose verstaut.

Bundespolizisten stellen Klappmesser sicher

Zur Sachverhaltsklärung wurden beide Personen zur Wache gebracht. Dort erklärte der 20-Jährige, dass er den 21-Jährigen mit dem Messer weder bedroht noch diesen beleidigt hätte. Ein weiterer Zeuge, der sich in der Bundespolizeiwache meldete, bestätigte die Angaben des in Essen gemeldeten 20-Jährigen.

Eine Überprüfung des Syrers, so ein Sprecher der Bundespolizei, habe jedoch ergeben, dass gegen den wohnsitzlosen Mann ein Haftbefehl des Amtsgerichts in Warendorf wegen einer Reihe von Straftaten (Beleidigung, Schwarzfahren, Waffenbesitz, Diebstahl) vorlag. Die Strafe: ein Jahr und sechs Monate.

Der 21-Jährige wurde noch am Donnerstag in die Gelsenkirchener Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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