Essen. Die verschärften Strafen für Verkehrsvergehen sollen erst mal nicht gelten. Was das für schon geahndete Fälle in Essen bedeutet, ist noch unklar.
Die ersten Städte haben begonnen, den neuen Bußgeldkatalog nicht mehr anzuwenden, der bei Verkehrsvergehen deutlich schärfere Sanktionen vorsah, jedoch wegen eines Formfehlers gekippt werden soll. Der NRW-Kreis Siegen-Wittgenstein will bereits einkassierte Führerscheine zurückgeben, auch der Kreis Olpe will bei aktuellen Verfahren so vorgehen. Die Stadt Essen wartet allerdings noch einen Erlass des Landes NRW ab, der am 10. Juli erwartet wird und das Nähere regeln soll.
„Als Stadt Essen bereiten wir alles vor, um schnellstmöglich erlasskonform handeln zu können“, erklärte Stadtsprecherin Silke Lenz auf Anfrage. Die laufenden Verfahren zum Eintreiben von Bußgeldern und die Führerschein-Entziehungen befänden sich „in Prüfung – werden also im Moment nicht rechtskräftig“, so Lenz. Der Umgang mit Verfahren, die bereits rechtskräftig geworden sind, solle in einem noch ausstehenden ergänzende Erlass geklärt werden. „Hierzu gibt es noch Abstimmungsbedarf im Ministerium.“
Ab 21 km/h innerorts zu schnell, ist der Führerschein weg.
Für nicht wenige Autofahrer, auch in Essen, kann das Ergebnis sehr wichtig sei. Denn nach dem deutlich verschärften Strafenkatalog, verliert bereits für einen Monat seinen Führerschein, wer innerorts mit 21 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist und außerhalb geschlossener Ortschaften mit 26 km/h. Auch die Geldbußen wurden kräftig erhöht, teilweise verdoppelt. Schon 9 km/h innerorts zu schnell kostet derzeit 30 Euro. Auch Parkvergehen tun jetzt deutlich mehr weh.
Der Bund hat die Länder nun aber eben aufgefordert, vorläufig den alten Bußgeldkatalog wieder anzuwenden. Falls die Stadt Essen die bisher nach neuem Recht geahndeten Fälle rückabwickeln muss – wofür einiges spricht – entsteht erheblicher Verwaltungsaufwand. Außerdem gehen der Stadt Einnahmen verloren. Ob dies geschieht, ist aber offen.
„Da wird jetzt nicht jede Stadt einen eigenen Weg gehen können, sondern es sollte ein gemeinsames Vorgehen geben“, sagte Ordnungsdezernent Christian Kromberg. Prinzipiell gebe es zwei Möglichkeiten: Entweder alle nach der neuen Strafrahmen ergangenen Entscheidungen seien ungültig oder sie behielten ihre Gültigkeit bis zu dem Zeitpunkt, zu dem wieder das alte Recht gilt.