Essen. Die Ehe hielt 52 Jahre, dann tötete der Mann von der Essener Margarethenhöhe seine Ehefrau. Jetzt muss der 73-Jährige lebenslang ins Gefängnis.
Der Essener Hans-Jürgen P. muss schon sehr alt werden, um irgendwann wieder in Freiheit zu kommen. Denn das Essener Schwurgericht verurteilte den 73-Jährigen am Mittwochen wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Das bedeutet, dass er frühestens nach 15 Jahren Gefängnis die Chance hat, vorzeitig entlassen zu werden. 88 Jahre ist er dann. Er hatte seine Ehefrau ermordet.
52 Jahre hielt die Ehe, erst einen Tag vor dem Mord hatte das Paar Hochzeitstag gehabt. Doch groß gefeiert hatten die beiden, die im idyllischen Stadtteil Margarethenhöhe lebten, diesen Tag nicht. Die Ehe galt als zerrüttet, die Frau wollte sich trennen und hatte bereits eine eigene Wohnung in der Gartenstadtsiedlung mit den schönen Straßennamen wie "Trautes Heim" oder "Im Stillen Winkel" fest angemietet.
Ehefrau im Bett überrascht
Doch am Morgen des 25. November vergangenen Jahres betrat Hans-Jürgen P. das Schlafzimmer, in dem seine Frau lag. Bewaffnet war er mit einer Weinflasche. Das Schwurgericht ging davon aus, dass sie in diesem Moment aufwachte, es zu einem ganz kurzen Wortwechsel kam.
Dann schlug Hans-Jürgen P. zu, traf die 68-Jährige auf dem Kopf. Schon das waren lebensgefährliche Verletzungen, doch die Frau wehrte sich. "Denk' an die Kinder", hat sie wohl noch gerufen, beide landeten auf dem Boden. Hans-Jürgen P. gewann die Oberhand, würgte die Frau. Als sie leblos liegen blieb, holte er ein Messer aus der Küche. Vier Stiche trafen die Frau, die zu diesem Zeitpunkt schon im Sterben lag. Die Messer waren gar nicht mehr nötig, um ihrem Leben ein Ende zu bereiten.
Bei der Polizei die Tat gestanden
Nach dem Mord ging Hans-Jürgen P. zur Polizeiwache in Rüttenscheid. Ganz ohne Emotionen informierte er die Beamten: "Ich habe meine Ehefrau umgebracht." So richtig ernst nahmen sie ihn nicht, bekamen aber die grausige Bestätigung, als sie zu der Wohnung auf der Margarethenhöhe fuhren und die Leiche der 68-Jährigen sahen.
Im Prozess hatte der Rentner geschwiegen. Dass er direkt nach der Tat in der Vernehmung bei der Polizei die Tat gestanden hatte, wollte sein Verteidiger Roland Rautenberger anfangs nicht gelten lassen. Denn die Polizei habe seinem Mandanten keinen Rechtsanwalt besorgt, bevor sie ihn vernahm. Deshalb sei das Geständnis des Angeklagten nicht verwertbar.
Am dritten Prozesstag ließen Hans-Jürgen P. und sein Verteidiger dieses frühe polizeiliche Geständnis wieder gelten, es war auch die Grundlage für das Urteil.
Finanzielle Not nach der Scheidung befürchtet
Drei Mordmerkmale sollte er erfüllt haben, warf die Justiz ihm vor, doch im Urteil blieb davon nur die Heimtücke übrig. Für niedrige Beweisgründe und Habgier sah das Gericht dagegen keine Beweise. Letzteres beruhte auf dem, was der Angeklagte vor der Tat überall erzählt hatte. Er habe um seine Existenz gefürchtet, weil die Scheidung ihn finanziell ruinieren werde. Dabei hatte seine Frau schon vor dem Auszug ausdrücklich auf größere finanzielle Ansprüche verzichtet. Außerdem besaß er selbst ein Haus in Holsterhausen.
Verteidiger Rautenberger, der lediglich Totschlag beantragt hatte, kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen. Er will Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen.