Essen. Wer aus der Türkei kommt, muss zwei Wochen in NRW in Corona-Schutzquarantäne oder einen Negativ-Test vorweisen. Antworten auf offene Fragen.

Die Türkei – vor allem die Mittelmeerregion rund um Antalya – ist das drittliebste Reiseziel der Deutschen. Millionen verbringen dort nur zu gerne ihre Ferien. Das gilt umso mehr für die vielen Türkeistämmigen, die seit je her die Sommerferien nutzen, um Freunde und Verwandte in der alten Heimat zu besuchen. Doch wer jetzt in die Türkei reist, der muss – wie bei fast allen Ländern außerhalb der EU auch – bei der Wiedereinreise nach Deutschland zwei Wochen in Quarantäne. Wie die Quarantäne der Reisenden nach ihrer Rückkehr nach Deutschland kontrolliert werden soll, wissen viele Städte im Revier allerdings bisher nicht.

Während Städte wie Mülheim oder Gelsenkirchen überhaupt nicht darüber informiert sind, wer aus der Türkei eingereist ist, lägen der Stadt Essen solche Daten immerhin teilweise vor, erklärt Stadtsprecherin Silke Lenz. Fragen und Antworten zur Quarantäneverordnung für Reisende in Risikogebiete und den Umgang der Stadt Essen:

Wie erfährt die Stadt Essen, wer in der Türkei war?

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung jedes Reiserückkehrers aus einem Risikogebiet, sich beim Gesundheitsamt der Stadt Essen zu melden, so Lenz. Im Fall der Stadt Essen solle das über die eingerichtete Bürgerhotline passieren. Es ist montags bis samstags von 9 bis 15 Uhr unter der Rufnummer 0201 123-8888 erreichbar. „Außerdem“, macht die Stadtsprecherin klar, „besteht die Verpflichtung, sich dann zu melden, wenn sich krankheitsbedingte Symptome einstellen“. Zur Kontrolle würden auch die Listen der Fluggesellschaften dienen. Diese Daten werden den Gesundheitsämtern entsprechend übermittelt – „allerdings nicht mehr proaktiv wie zu Beginn der Pandemie“, räumt Lenz ein. Wie viele Namenslisten die Gesundheitsämter überhaupt noch bekommen werden, wenn die Ferien-Reisewelle jetzt erst richtig beginnt, bleibt abzuwarten.

Mit wie viel Türkei-Rückkehrern rechnet die Stadt in den nächsten zwei Monaten?

„Hierzu liegen uns keine Zahlen vor“, erklärt Silke Lenz. Fakt ist, in Essen leben allein rund 24.000 türkische Staatsangehörige - jene mit der doppelten Staatsangehörigkeit eingerechnet.

Hausärzte bieten mitunter für rund 150 Euro privat bezahlte Coronatests an. Werden diese Testergebnisse von der Stadt anerkannt?

Ja. Wenn das ärztliche Zeugnis sich auf eine molekularbiologische Testung stützt, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik vorgenommen worden ist, dann wird der Test anerkannt. Das Zeugnis muss dann für mindestens 14 Tage aufbewahrt werden. Fiel der Test negativ aus, muss der Betroffene nicht in Quarantäne.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Quarantäne?

„Der Bußgeldkatalog des Landes NRW sieht hier aktuell keine Bußgelder vor. Da die aktuelle Verordnung zum 1. Juli 2020 ausläuft, wird eine neue Verordnung erwartet, gegebenenfalls regelt diese auch ein mögliches Bußgeld“, berichtet Stadtsprecherin Silke Lenz.

Was ist mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, die erst zum Ende der Sommerferien aus der Türkei zurückkehren? Drohen diesen Familien Strafen wegen des Quarantäne bedingten Fernbleibens vom Unterricht?

Auch dazu gibt es noch keine Regelung. Die Stadt erhofft sich in den kommenden Tagen Antworten von der Landesregierung.