Essen. Erleichterung bei Kinderärzten: Sie müssen nicht mehr jedes Kita-Kind nach einem kleinen Infekt gesund schreiben. Das Land hat die Regel geändert
Die Essener Kinder- und Jugendärzte sind erleichtert: Das Land hat eine Regelung gelockert, die ihre Praxen unnötig belastet hätte. Wie berichtet, sollten Kinder nach jedem kleinen Infekt erst von einem Facharzt gesund geschrieben werden, bevor sie wieder in ihre Kita zurückehren durften. Das hätte eine Vielzahl überflüssiger Arztbesuche provoziert, kritisierte der Obmann der Essener Kinder- und Jugendärzte Ludwig Kleine-Seuken.
Die Regelung sollte eigentlich sicherstellen, dass kein Kind mit einer Sars-Cov-2-Infektion eine Kita besucht oder zur Tagesmutter geht. Sie galt aber auch, wenn es sich nur um verbreitete Krankheitssymptome handelt, die nicht zwingend auf eine Corona-Infektion hinweisen, etwa eine laufende Nase, erhöhte Temperatur oder ein leichter Husten. Vor Corona ließen die meisten Eltern in solchen Fällen ihr Kind einfach ein paar Tage zu Hause, nach Abklingen der Symptome kehrte es in die Kita zurück. Nun sollten sie erst den Arzt besuchen, um ein Attest zu erhalten, dass ihr Kind wieder gesund sei.
Der Arztbesuch ist jetzt nicht mehr zwingend vorgeschrieben
Diesen Passus hat das NRW-Familienministerium nun geändert: Vor der Rückkehr in die Kita oder zur Tagesmutter ist nun lediglich „eine schriftliche Bestätigung der Eltern, dass die Kinder seit 48 Stunden symptomfrei sind, erforderlich“. Der zwingende Arztbesuch entfällt also. „Die Kinder- und Jugendärzte freuen sich über diesen kleinen - für unseren Praxisbetrieb aber wichtigen - Erfolg“, sagt Obmann Kleine-Seuken.
Allerdings können Eltern auch künftig nicht ganz allein über den Arztbesuch entscheiden. So heißt es in der Neuregelung des Landes auch: „Bei begründeten Zweifeln an der Symptomfreiheit kann die Leitung der Einrichtung oder eine Kindertagespflegeperson von den Eltern verlangen, dass das Kind vor der Wiederaufnahme dem Kinderarzt vorgestellt wird.“ Die Eltern seien dann dafür verantwortlich, dem nachzukommen; einen Nachweis darüber müssten sie aber nicht erbringen.
War ein Kind mit Corona infiziert, muss weiterhin ein ärztliches Attest vorgelegt werden
Für den Fall, dass sich ein Kind tatsächlich mit Sars-Cov-2 infiziert hat oder als meldepflichtiger Verdachtsfall gilt, muss vor Rückkehr in die Kita weiterhin eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden, „dass die Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist“, heißt es in der Anweisung aus dem Familienministerium.