Essen/Gelsenkirchen. Im Fall eines in Gelsenkirchen getöteten Rockers gibt es in Urteil. Vier Mitglieder der „Bandidos“ müssen bis zu zehn Jahre in Haft.

Nach einem tödlichen Streit im Rockermilieu sind vier Mitglieder des Motorradclubs „Bandidos“ am Freitag zu Haftstrafen zwischen sechseinhalb und zehn Jahren verurteilt worden. Laut Urteil griffen die deutschen und türkischen Angeklagten in der Nacht auf den 13. Oktober 2018 ein Mitglied der „Freeway Riders“ auf offener Straße an und erstachen es.

Einer der Angeklagten hatte die Tat im Prozess vor dem Essener Schwurgericht gestanden, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Die Urteile lauten auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Tödliche Attacke: Angeklagter gab Drogen als Grund an

Das 63 Jahre alte Opfer hatte mit Clubkameraden in Gelsenkirchen gefeiert und sich gegen Mitternacht zu Fuß auf den Heimweg gemacht. Dabei soll er von den Angeklagten aufgehalten und umgebracht worden sein. Die Ermittler waren den 24 bis 27 Jahre alten „Bandidos“ aus Bochum, Herne, Dortmund und Essen über die Auswertung einer Mobilfunk-Zelle am Tatort auf die Spur gekommen.

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Als Grund für die tödliche Attacke hatte einer der Angeklagten Aggressivität im Drogenrausch angegeben. „Mir kam im Rausch der Gedanke, einfach mal einer beliebigen Person von den Freeway-Riders eine Ansage zu machen“, hatte er seinen Verteidiger Burkhard Benecken im Prozess erklären lassen. Doch dann habe er im Gerangel zum Messer gegriffen. (dpa)