Essen. 34-Jähriger wurde nach rassistischen Pöbeleien in einer Psychiatrie untergebracht. Der Mann fiel mehrfach durch gefährliche Körperverletzung auf.

Ein bewaffneter mutmaßlicher Neonazi (34) aus Essen-Stoppenberg hat an einer Tankstelle an der Gelsenkirchener Straße drei Männer mit Migrationshintergrund rassistisch beschimpft und mit einer Pistole bedroht. Die alarmierte Polizei nahm den pöbelnden Mann wenig später am 4. Juni gegen seinen Widerstand fest, berichtete die Behörde am Mittwoch. Auch die Beamten mussten fremden- und verfassungsfeindliche Parolen über sich ergehen lassen. Da es neben den Verhaltensauffälligkeiten auch Hinweise auf eine Eigengefährdung gab, so die Staatsanwaltschaft, wurde der 34-Jährige in eine Klinik eingeliefert.

Wie sich später herausstellte, handelte es sich bei der Waffe, mit der der Täter die 25, 26 und 27 Jahre alten Männer bedroht hatte, um eine Gaspistole. Weitere erlaubnisfreie Waffen wurden bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung gefunden, sagte Oberstaatsanwältin Anette Milk. Auf einem Smartphone wurde rechtsextreme Propaganda entdeckt. Seine Wohnung hatte der 34-Jährige mit entsprechenden Aufklebern und Graffiti verunstaltet.

Anschließende Ermittlungen ergaben, dass der Mann, der vor nicht allzu langer Zeit aus Rheinland-Pfalz nach Essen gezogen ist, den Behörden bereits wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten bekannt war. Es existieren Vorstrafen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, sagte Milk.

Weitere Straftaten konnten nicht ausgeschlossen werden

Da nicht auszuschließen ist, dass der Beschuldigte weitere vergleichbare Straftaten begeht, wurde er bis zu einem Prozess vor Gericht in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Außerdem soll sein Geisteszustand ärztlich begutachtet werden.

Gegen den Stoppenberger wird wegen Beleidigung, Bedrohung, Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen und unerlaubten Führens von Waffen ermittelt. Es gebe bislang keine Hinweise, dass er in einem rechtsextremistischen Netzwerk aktiv war, sagte die Oberstaatsanwältin.