Essen. Im Fall Adel B. wurde die Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen einen Polizisten abgelehnt. Nun wird das OLG angerufen.
"Gerechtigkeit für Adel B." haben Dutzende Demonstranten nach dem tödlichen Polizeischuss in Essen-Altendorf gefordert. Die Mutter des von einem Beamten getöteten Deutsch-Algeriers vermisst bis heute "Aufklärung und Gerechtigkeit", und ihr Rechtsanwalt Martin Henrich unternimmt nun einen neuen Anlauf: Knapp ein Jahr nach dem dramatischen Einsatz an der Drügeshofstraße, der Bekannten des Opfers geeignet erscheint, die aktuelle Debatte um Rassismus und Polizeigewalt zusätzlich zu befeuern, will Henrich ein sogenanntes Klage-Erzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht in Hamm anstrengen.
Dieser Winkelzug ist der letzte Versuch und gleichzeitig die noch einzige juristische Möglichkeit, den umstrittenen Fall und den jungen Polizisten, der den 32 Jahre alten Adel B. am 18. Juni erschossen hat, vor Gericht zu bringen. Auch wenn die Erfolgsaussichten "statistisch gering" sind, wie Martin Henrich selbst einräumt, will er es versuchen - selbst wenn die Generalstaatsanwaltschaft aktuell zu dem Schluss gekommen ist, seine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen den Beamten durch die Staatsanwaltschaft Essen als "unbegründet" zu verwerfen.
Auf die Extremitäten zu zielen, war nicht zumutbar
Sinngemäß formulierte es die übergeordnete Behörde in Hamm so: Die Stiche mit einem Messer Adel B.s durch den Spalt der Eingangstür in Richtung der Beamten habe es gegeben und damit auch keine Alternative zu dem Schuss, den der Polizist abfeuerte. In dieser Situation auf die Extremitäten zu zielen, sei "nicht zumutbar" gewesen, umschreibt Henrich die Begründung. Die eine Kugel, die die Haustür durchschlug und Adel B. in die Brust traf, sie war tödlich.
"Das war Mord!", hatten die Demonstranten in Altendorf gerufen. Die Staatsanwaltschaft sah das komplett anders: "Das war Notwehr", hieß es im September, als das Verfahren gegen den Schützen nach dreimonatigen Ermittlungen wegen des Verdachts des Totschlags eingestellt und Akte 305 Js 242/19 geschlossen wurde.
Um eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben abzuwenden
Man gehe davon, so hieß es an der Zweigertstraße, dass der Beschuldigte schoss, um eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben einer Kollegin abzuwenden. Diese Entscheidung gründete vor allem auf den Aussagen der beteiligten Polizisten: Eine Beamtin hatte mit einem wuchtigen Tritt versucht, die Tür zum Wohnhaus an der Drügeshofstraße offenzuhalten. Zwei Kollegen stürmten hinzu, und weil Adel B. nach deren Aussagen – obwohl hinter der Tür stehend – mit dem Messer durch den Türspalt fuchtelte, gab einer von ihnen den einen tödlichen Schuss ab.
Die Frage nach dem Pfefferspray, das schon hätte früher eingesetzt werden können, bevor Adel B. sich in seiner aufgekratzten Verfassung und unter angeblichen Drohungen, seiner Familie etwas antun zu wollen, ins Haus flüchtete und die Lage so eskalierte, ließ die Einstellungsverfügung nicht unbeantwortet: Danach hätten die Polizisten bis zu der brenzligen Situation an der Haustür schon zur Eigensicherung einen Sicherheitsabstand von sieben Metern wahren müssen. Man hätte den 32-Jährigen also kaum gefahrlos überwältigen können – zumal „schwer einzuschätzen“ sei, wie Pfefferspray bei alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Menschen wirkt. Adel B. war regelmäßiger Kokain-Konsument, das könne in solch einem Fall auch aufputschend wirken.
Mit Pfefferspray war der 32-Jährige kaum gefahrlos zu überwältigen
Dass sich die Angehörigen sich mit dieser Schilderung nicht zufrieden geben würden, hatten sie mehrfach angekündigt, zumal ein Handyvideo eines Anwohners das Misstrauen schürte, weil es eine anfänglich falsche Darstellung der Polizei dramatisch korrigierte: Nicht das Opfer war auf die Beamten Polizisten losgegangen, sondern die Polizisten stürmten auf Adel B. zu.
Aber es brauchte am Ende nicht die Polizei, ihre öffentliche Darstellung vom 18. Juni im Nachhinein auch öffentlich zu korrigieren. Sondern es war der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen, der in einem vertraulichen Papier für den Innenausschuss des Landtags berichtete, dass die Beamten in Richtung Haustür rannten, als Adel B. sich im Flur ihrer Kontrolle entziehen wollte. Doch alle Aussagen der Polizisten, so schildert es der Bericht, liefen am Ende darauf hinaus, dass der Schuss gerechtfertigt gewesen sei.