Essen. Die Essener Krankenhäuser bleiben beim grundsätzlichen Besuchsverbot, auch wenn das Land Lockerungen zulässt. Ausnahmen sind aber weiter möglich.

Die Essener Krankenhäuser halten ihre generellen Besuchs-Verbote weiter aufrecht. Das teilen die Kliniken auf Anfrage unserer Redaktion mit.

Seit der vergangenen Woche können die Krankenhäuser wieder Besucher hereinlassen - aber unter strengen Auflagen. Das hatte das Land NRW entschieden. Zu den Auflagen zählen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, eine zeitliche Begrenzung des Besuchs auf eine Stunde, außerdem kurze Gesundheits-Checks beim Eingang und der obligatorische Mindestabstand.

Ausnahmen sind weiter möglich

Ausnahmen vom Besuchs-Verbot, das Mitte März in den Essener Krankenhäusern erlassen wurde, gab und gibt es weiterhin. Diese Ausnahmen müssten aber erstens „sozial oder medizinisch begründet“ und zweitens genau mit den Stationen abgesprochen werden. Die Ausnahmen gelten zum Beispiel für Eltern, die ihre Kinder in Krankenhäusern besuchen. Für Kinder-Stationen gelten ohnehin Sonder-Regeln. Für Besucher, die von den Ausnahmeregeln profitieren und ihre Angehörigen in Krankenhäusern besuchen, gelten die genannten Auflagen.

Während sich anderswo das Leben einigermaßen normalisiert, bleiben die Krankenhäuser streng - warum? „Die Universitätsmedizin trägt eine besondere Verantwortung für die Bürger“, sagt Thorsten Kaatze, der Vize-Vorstandsvorsitzende der Universitätsmedizin Essen. Deshalb blieben im ganzen Konzern die strengen Regeln weiter aufrecht erhalten. Es gelte immer noch, auch zukünftig auf alle Entwicklungen des Pandemieverlaufs vorbereitet zu bleiben.“ Zur Universitätsmedizin zählt das Uniklinikum, die Ruhrlandklinik Heidhausen, die Herzchirurgie Huttrop sowie St. Josef in Werden.

Einheitliches Vorgehen der Kliniken erwünscht

Auch die Träger anderer Krankenhäuser halten ihre Besuchsverbote aufrecht - alle Kliniken in Essen haben sich in dieser Woche auf ein weiter einheitliches Vorgehen geeinigt. Dieses einheitliche Vorgehen, betont Stadt-Sprecherin Silke Lenz, liege auch durchaus im Interesse der Kommune.

Auch, wenn viele Bürger das kommende, lange Wochenende (Christi Himmelfahrt) gerne nutzen würden, um ihre Angehörigen in Krankenhäusern zu besuchen: Dass die geltenden Verbotsregeln schnell beziehungsweise in den nächsten Tagen aufgehoben werden, davon ist dem Vernehmen nach derzeit nicht auszugehen.