Essen. Luis starb mit gerade einmal zwei Jahren, alleine eingesperrt in einem Dachgeschosszimmer im Hochsommer. Jetzt ist sein Vater verurteilt worden.
Unbewegt nahm Benjamin S. das Urteil des Essener Schwurgerichtes entgegen. Für den Hitzetod seines erst zwei Jahre alten Kindes Luis muss der 32 Jahre alte Angeklagte zehn Jahre ins Gefängnis. Die Kammer verurteilte ihn am Freitag aber lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge, sah bei ihm im Gegensatz zur Anklage keinen Tötungsvorsatz. Richter Jörg Schmitt nutzte die Urteilsbegründung zu heftiger Kritik am Jugendamt.
Es habe schon lange Zeit Hinweise auf den mangelhaften Zustand des unterernährten Kleinen gegeben, sagte Schmitt. Das Jugendamt, das die Familie kannte, habe es versäumt, darauf angemessen zu reagieren. Kritik übte er konkret an der Zeugenaussage einer Mitarbeiterin, die beschönigend und nicht umfassend genug Stellung bezogen habe. Er wisse aber, dass in der Stadtverwaltung schon intern über den Fall diskutiert werde.
Luis hatte in einem Jahr nur 400 Gramm zugenommen
Schmitt fasste die Meinung der Kammer zusammen: „Es hätte mehr gemacht werden können.“ Allerdings räumte er ein, dass die Situation für das Gericht komfortabel sei, weil es die Dinge rückblickend betrachte.
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Kritik übte Schmitt aber auch am Kinderarzt von Luis: „Allein wenn man sieht, dass der Junge innerhalb von einem Jahr nur 400 Gramm zugenommen hat. Bei der U 6 hatte er ein Gewicht von 10,6 Kilo, bei der U 7 von 11 Kilo.“
„Unsäglicher“ Zeugenauftritt der Mutter (23) vor Gericht
Dass letztlich Benjamin S. die Hauptverantwortung trage, das machte das Gericht unmissverständlich klar. Es regte aber auch an, Ermittlungen gegen die Mutter des Kindes neu zu bewerten. Schmitt sprach von einem „unsäglichen“ Zeugenauftritt der 23-Jährigen, die auch falsch ausgesagt habe.
In der Nacht zum 25. Juni vergangenen Jahres hatte Luis im Kinderzimmer der Dachgeschosswohnung am Ellernplatz den Hitzetod erlitten. Es war wohl die heißeste Nacht des Jahres. Befreien konnte er sich nicht aus dem Raum, in dem er seit dem Vorabend um 17 Uhr gelegen hatte.
Türklinke des Zimmers war abmontiert
Schmitt sprach eindeutig von einem Einsperren des Sohnes, denn die Klinke an der Innenseite der Kinderzimmertür war abmontiert worden, damit der Angeklagte seine Ruhe hatte. Er war allein in der Wohnung, weil seine Lebensgefährtin, Mutter der insgesamt drei gemeinsamen Kinder, zu ihrem neuen Freund nach Duisburg gefahren war.
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Dem Richter war die Betroffenheit und Empörung über den Egoismus der Eltern anzuhören. Denn die Mutter hatte per WhatsApp Bilder geschickt, wie sie in der brüllenden Hitze Abkühlung mit einem Bad im Kanal fand. Der Angeklagte hatte die Nacht im Wohnzimmer mit Chips und Cola unter einem Deckenventilator bei geöffnetem Fenster verbracht.
Luis starb eingesperrt im Zimmer
Schmitt: „Und der Junge lag am anderen Ende der Wohnung. Das Fenster in seinem Zimmer war trotz der Hitze geschlossen. Dafür gibt es nur einen Grund: Sein Schreien sollte nicht nach außen dringen.“
Das Gericht betonte auch, dass das Abmontieren der Türklinke eine gemeinsame Entscheidung der Eltern war. Es war wohl auch die Regel, dass sie den Zweijährigen fast jeden Abend schon um 17 Uhr ins Bett schickten.
Staatsanwältin hatte zwölf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert
Staatsanwältin Sarah Erl hatte zwölf Jahre Haft wegen Totschlags beantragt. Verteidiger Bernd Kachur sah dagegen keinen Tötungsvorsatz, ließ aber offen, welche Strafe er für sinnvoll hielt. Kritik am Jugendamt übte auch er.
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Bei der Frage des Tötungsvorsatzes folgte die Kammer dem Verteidiger. Schmitt: „Der Angeklagte hätte erkennen müssen, dass sein Sohn stirbt. Das ist ihm aber nicht nachzuweisen.“
Von einer Überforderung des geistig schlichten Angeklagten sprach Schmitt zwar. Dass aber dem Jungen bei der Hitze Leid zugefügt werde, das habe auch der Angeklagte erkannt: „Dafür muss man kein Intelligenzbolzen sein.“