Essen. Änderung der städtischen Verfügung: Auch in der Corona-Krise dürfen Ehepartner und Lebensgefährten in Essen nun doch an Beerdigungen teilnehmen.

Die Teilnahme an Bestattungen ist ab sofort auch Ehegatten und Lebenspartnern möglich: Damit ändert die Stadt ihre Verordnung, die nun in der Corona-Krise zunächst bis 19. April gilt. In einer früheren Verfügung war die Teilnahme ausschließlich für Verwandte ersten Grades und Geschwister vorgesehen.

Auch hinter dieser Verfügung steckt das Ziel, die Essener zu schützen. Daher sind die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung laut Stadt angehalten, bei Trauergesellschaften vor allem auf einen entsprechenden Abstand zu achten. Diese Gruppen sollen wegen der Ansteckungsgefahr ebenfalls möglichst klein gehalten werden.

Kein Händeschütteln, keine Beileidsbekundungen

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Weiterhin sind Trauergäste aufgefordert, aufs Händeschütteln, Beileidsbekundungen und Umarmungen zu verzichten. Für mehr Diskussionen sorgte jedoch die Einschränkung, die sich auf den Verwandtschaftsgrad bezieht. Denn das bedeutete nach den Vorgaben zunächst, dass streng genommen Ehefrau oder -mann sowie ein langjähriger Lebenspartner oder sonstiger Lebensgefährte von der Beerdigung ausgeschlossen würden.

Und das trifft bei einer Beerdigung einen hoch emotionalen Bereich, die Reaktionen reichen von Verständnis in der aktuellen Lage, bis zu „übertrieben“ oder gar „menschenunwürdig“. Für Angehörige, die diese Verordnung trifft ist es mitunter ein Schock, andere handeln sogleich besonnen und reduzieren die Zahl der Trauergäste, berichten. Das sind Erfahrungen, die Geistliche und Bestatter derzeit machen.

Kontrollen auf Friedhöfen stehen nicht an oberster Stelle

Für Verwandte wie Enkelkinder gilt nun aber nach wie vor, dass sie grundsätzlich nicht an Beerdigungen teilnehmen dürfen. Gleichwohl stünden Kontrollen auf Friedhöfen nicht an oberster Stelle, schränkte die Stadt bereits ein, die sich durchaus bewusst sei, dass es sich um tiefgreifende Einschnitte handele. Und passte daher zudem umgehend die Verfügung für Eheleute und Lebenspartner an.