Essen. Nach dem NRW-Erlass zur Eindämmung des Coronavirus werden immer mehr Veranstaltungen abgesagt. Wann Betroffene ihr Geld zurückbekommen.

Bekommen Kunden ihr Geld zurück, wenn eine Veranstaltung – etwa im Essener Colosseum, in der Philharmonie oder im Stadion – wegen des Coronavirus abgesagt wird? Kann man sein Ticket einfach zurückgeben? Was ist, wenn eine Veranstaltung verschoben wird? Seit die NRW-Landesregierung am Dienstagnachmittag ihren Erlass verkündet hat, zunächst auf unbestimmte Zeit Veranstaltungen in NRW mit mehr als 1000 Teilnehmern zu untersagen, stellen sich viele Menschen die Frage, was mit ihren bereits gekauften Tickets passiert. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Am Sonntagabend – davon ist auszugehen – wird Max Herre sein geplantes Konzert im Essener Colosseum nicht spielen können. Bislang verweist der Veranstalter, die Prime Entertainment GmBH, noch darauf, dass intern mit Hochdruck an der Beantwortung der Frage gearbeitet werde, ob dieses und weitere Konzerte abgesagt werden müssen oder gegebenenfalls verschoben werden können (Stand 11.3., 14 Uhr). Man versuche alles, um das Konzert an einem anderem Termin nachzuholen.

Wird das Max-Herre-Konzert in Essen nachgeholt?

Auch interessant

Da die Stadt Essen im Gegensatz zur Stadt Köln noch kein schriftliches Veranstaltungsverbot an die Prime Entertainment GmBH geschickt habe, sei die Entscheidung für die Essener Events noch nicht gefallen, so eine Sprecherin im Gespräch mit unserer Redaktion.

„Angesichts der schieren Menge an Konzerten und anderen Großveranstaltungen, die nun allein in NRW abgesagt werden müssen, könnte es sehr schwierig werden, Ersatztermine und -orte zu finden. Zumal ja nicht mal klar ist, wie lange der Erlass aufrecht erhalten bleibt“, sagt Thomas Kollner, Sprecher des Ticketbetreibers Eventim.

Weitere wichtige Fragen im Überblick:

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Veranstalter das Event absagt?

Auch interessant

„Ja, das muss der Veranstalter zahlen“, heißt es von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ein Ticketkauf sei ein Vertrag mit gegenseitigen Pflichten – wenn die Leistung nicht erbracht werden könne, müsse das Geld eben erstattet werden.

„Grundsätzlich besteht in solchen Fällen ein Erstattungsanspruch auf den Ticketpreis. Denn im Falle einer Absage kommt der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nach – unabhängig davon, ob der Veranstalter den Ausfall zu verantworten hat oder nicht“, ist sich die Verbraucherzentrale sicher.

Wer von einer solchen Absage betroffen sei, solle sich an den Veranstalter oder die Vorverkaufsstelle wenden und sich informieren, wie eine Rückabwicklung erfolgt.

Was ist, wenn eine Veranstaltung verschoben wird, ich am Ersatztermin aber nicht kann?

Im Falle einer Verschiebung einer Großveranstaltung komme es darauf an, wie das ursprüngliche Ticket verkauft wurde, erklärt die Verbraucherzentrale. Eine Verschiebung müsse nicht grundsätzlich hingenommen werden. Kunden könnten ihre Karte zurückgegeben, den Eintrittspreis und ggf. die Vorverkaufsgebühren sowie die Versandkosten zurückverlangen.

Auch interessant

Voraussetzung ist aber, dass überhaupt ein Termin vereinbart wurde, also die Veranstaltung zu einem genannten Datum stattfinden sollte. Etwas anderes kann daher gelten, wenn z.B. die Tickets ohne ein Veranstaltungsdatum verkauft oder lediglich ein bestimmter Zeitraum oder gar mehrere Alternativtermine genannt wurden, so die Verbraucherzentrale.

Wie ist es bei Dauerkarten, z.B. für Fußballspiele, wenn einzelne Spiele ohne Publikum stattfinden?

Nach Ansicht von Verbraucherschützern können Besitzer von Dauerkarten ebenfalls den anteiligen Preis für die abgesagte Veranstaltung zurückfordern, selbst wenn es in den AGB anders steht.

Als erste Bundesligaspiele sind das Derby zwischen BVB und FC Schalke 04 am 14. März 2020 sowie das Spiel zwischen Borussia Mönchengladbach und dem 1. FC Köln am 11. März 2020 betroffen.

Das Spiel in Dortmund soll im leeren Stadion stattfinden – und der BVB versichert, dass das Geld für jegliche Tickets zurückerstattet wird. Auch Besitzer von Dauerkarten sollen anteilige Erstattungen bekommen – je nachdem, wie viele weitere Spiele nun noch vor leerem Stadion stattfinden werden.

Ähnlich handhaben es die Mönchengladbacher, wo der Verein wegen des bevorstehenden „Geisterspiels“ ebenfalls versichert, dass es eine Entschädigung geben wird.

Rot-Weiss Essen hat sich bisher noch nicht zu dieser Frage positioniert. Allerdings sind die Einnahmen durch den Ticketverkauf – gerade auch durch den Dauerkartenverkauf – sowie durch das Catering für den Regionalligisten auch sehr viel bedeutender, als beispielsweise für die durch hohe TV- und Sponsoringeinnahmen begünstigten Bundesligisten.