Essen. Wann wird eine häusliche Quarantäne durch die Stadt angeordnet, wann nur empfohlen? Werden Nachbarn informiert? So läuft es in Essen.

Die 26-jährige Pflegerin aus Essen, die mit dem Coronavirus infiziert ist, muss zwei Wochen lang Zuhause bleiben, darf ihren Müll nicht vor die Tür bringen und steht im telefonischen Kontakt zu Mitarbeitern des Essener Gesundheitsamtes. Ihr und 132 weiteren Essenern hat die Stadt in den vergangenen Tagen eine Quarantäne angeordnet.

Neben dieser From der behördlich angeordneten und geregelten Isolation sind inzwischen auch mehr als 200 Bürger in Freiwilliger Quarantäne, die ihnen durch die Stadt lediglich empfohlen wurde. Wann welche Form der Quarantäne greift und ob Nachbarn über einen Verdachtsfall informiert werden müssen, leitet sich aus dem Seuchenschutzgesetz ab.

Wann wird die Quarantäne nur empfohlen?

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Als kürzlich eine mit dem Coronavirus infizierte Frau an einem Elternabend am Theodor-Heuss-Gymnasium (THG) in Kettwig teilnahm, empfahl die Stadt allen Eltern, die auf der Veranstaltung waren, zwei Wochen lang zu Hause zu bleiben. Es blieb aber den Betroffenen selbst überlassen, ob sie sich daran halten oder nicht.

Grund dafür ist eine Richtlinie des Robert Koch-Instituts. Demnach sind alle, die an dieser Veranstaltung teilgenommen haben, sogenannte Kategorie 2-Personen, und damit Personen, die sich mit einer positiv getesteten Person in einem Raum aufgehalten haben, jedoch keinen 15-minütigen face-to-face-Kontakt hatten. Es ist daher nicht erforderlich für diesen Personenkreis eine häusliche Quarantäne anzuordnen. Das Robert Koch-Institut empfiehlt allerdings als freiwillige und präventive Maßnahme, dass dieser Personenkreis eine häusliche Quarantäne von 14 Tagen einhält.

Müssen Familienangehörige bei Corona-Verdacht auch in Quarantäne?

Die Anordnung einer Quarantäne bedeutet indes nicht, dass bei einem Verdachtsfall auch gleich alle weiteren Personen in Quarantäne bleiben sollen, die mit der betroffenen Person unter einem Dach wohnen. So kann sich die Familie einer Essenerin, der Quarantäne angeordnet wurde, da sie mit einer infizierten Person Kontakt hatte, weiterhin frei bewegen. Die Stadt Essen erklärt, dass auch in diesem Fall eine Risikoeinschätzung vorgenommen worden sei. Auch im gemeinsamen Haushalt müsse es nicht zur Ansteckung kommen, hätten viele Fälle gezeigt.

Werden Nachbarn über Corona-Infizierte oder Verdachtsfälle informiert?

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Nachbarn, die im selben Haus mit einer infizierten Person oder einem Verdachtsfall leben, müssen nicht von den Behörden auf die mögliche Ansteckungsgefahr aufmerksam gemacht werden. Wenn durch die Erkrankung keine Gefährdung für Nachbarn ausgeht, muss nicht informiert werden. Dann hat ein Patient das Recht auf Datenschutz sowie Arzt-Patienten-Geheimnis. „Da das Coronavirus über Tröpfchen übertragen wird, geht von einem Nachbarn in Quarantäne keine Gefahr aus. Daher keine Information an die Nachbarn“, so Stadtsprecherin Silke Lenz.

Eine Übertragung durch Schmierinfektion ist prinzipiell nicht ausgeschlossen, vermutlich spielt dies jedoch nur eine untergeordnete Rolle, da häufig Infektionsketten identifiziert werden konnten, die eher für eine direkte Übertragung, z.B. durch Tröpfchen, sprechen, erklärt das Robert-Koch-Institut.

Wie kontrolliert die Stadt Essen die Einhaltung der angeordneten Quarantäne?

Bei einer angeordneten Quarantäne gelte es vor allem den Gesundheitszustand zu überwachen, so die Stadt. Patienten müssen ein Fibertagebuch führen sowie besondere Vorkommnisse dokumentieren. Darüber hinaus ist ein täglicher Austausch mit dem Gesundheitsamt vereinbart. „Sollten sich Personen nicht an eine häusliche Quarantäne halten, kann dieses Fehlverhalten auch ordnungsrechtliche Konsequenzen haben und am Ende auch durchgesetzt werden“, stellt Lenz klar.

Nach Paragraf 75 des Infektionsschutzgesetzes können bei einem Fehlverhalten allerdings bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe drohen. Wenn der Betroffene dadurch jemanden ansteckt, könnte er sich sogar zumindest wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen.

Wie die Stadt die konkret kontrollieren will, ob Betroffene auch wirklich nicht ihre Wohnung verlassen, bleibt hingegen unbeantwortet.