Essen/Mülheim. Zehn Minuten Verspätung, Geld zurück! Das gilt bei der Ruhrbahn nicht mehr für alle Fahrgäste. Das Versprechen sei zu oft missbraucht worden.
„Ab zehn Minuten Verspätung: Geld zurück!“ Das galt bis vor kurzem für alle Kunden der Ruhrbahn. Das Nahverkehrsunternehmen nennt es Pünktlichkeitsversprechen. Ohne es groß an die Glocke zu hängen, hat die Ruhrbahn ihr Versprechen zwar nicht gebrochen, aber – nennen wir es relativiert. Denn es gilt nicht mehr für jeden Fahrgast.
Inhaber eines Sozialtickets haben keinen Anspruch mehr auf Rückerstattung. Gleiches gilt für Schüler, die mit einem Schokoticket unterwegs sind wie auch für Studenten, die das Semesterticket nutzen und für alle anderen, deren Ticket bezuschusst wird. Seit dem 1. Januar werden subventionierte Tickets grundsätzlich nicht mehr erstattet. Warum nicht?
Die Erstattungskosten summierten sich laut Ruhrbahn auf 50.000 Euro pro Jahr
Die Ruhrbahn will damit nach eigenen Angaben dem Missbrauch vorbeugen. Mitarbeitern in den Kundencentern war demnach aufgefallen, dass Fahrgäste wiederholt Erstattungen geltend machten – nicht für eine einzelne Fahrt, sondern gleich für eine ganze Reihe von Fahrten. Es sei vorgekommen, dass der gesamte Ticketpreis erstattet wurde. Laut Ruhrbahn summierten sich die Erstattungskosten auf 50.000 Euro pro Jahr.
Ob die Betroffenen aber tatsächlich den Bus oder die Bahn hatten nehmen wollen und sich aufgrund der Verspätung an der Haltestelle die Beine in den Bauch hatten stehen müssen – die Mitarbeiter im Kundencenter hatten da so ihre Zweifel. Wann ein Bus oder eine Bahn Verspätung hat, ist schließlich für jedermann leicht ersichtlich. Die Ruhrbahn macht es in Echtzeit auf ihrer App öffentlich.
Anträge auf Erstattung können bei der Ruhrbahn nur noch online eingereicht werden
Aber stellt die Ruhrbahn nicht ganze Gruppen unter Generalverdacht, indem sie diese vom Pünktlichkeitsversprechen ausschließt?
Das Nahverkehrsunternehmen verneint und verweist auf Nachfrage auch auf rechtliche Gründe: Da das Maß der Subventionierung sich am Ticketpreis ausrichte, seien Rückerstattungen generell problematisch. Das gelt auch für Kombitickets und vergünstigte Tickets im Rahmen der Modellstadt Essen für saubere Luft. Die Ruhrbahn weist zudem darauf hin, dass es sich bei dem Pünktlichkeitsversprechen um eine freiwillige Leistung handelt. In deren Genuss kommen nun nur noch Kunden, die den vollen Preis zahlen.
Und auch das ist seit dem 1. Januar neu: Anträge auf Erstattungen können nur noch online eingereicht werden – innerhalb von drei Tagen. Damit verbunden sei eine automatische Prüfung auf Plausibilität, die den Missbrauch erschwere.