Essen. Haftbefehl gegen Jamal R. wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Justiz sieht wohl keine akute Fluchtgefahr bei dem Shisha Bar-Inhaber.
Eineinhalb Monate hat Jamal R. (45) hinter Gittern gesessen - jetzt kommt der Inhaber der behördenbekannten Shisha-Bar „Chocolate“ in der Essener Innenstadt wieder auf freien Fuß. Der Haftbefehl gegen den 45-Jährigen wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt, bestätigte Landgerichts-Sprecher Tim Holthaus am Mittwoch eine Information dieser Zeitung nach einem entsprechenden Haftprüfungstermin. Eine akute Fluchtgefahr scheint die Justiz nicht zu befürchten.
Jamal R. wird schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll sich persönlich an jenen inzwischen verurteilten Schlägern gerächt haben, die seinen Sohn im Sommer des vergangenen Jahres auf einem Schulhof in Altendorf übel zugerichtet und die Gewaltorgie auch noch gefilmt hatten.
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Eine Geldstrafe wegen zweier Beleidigungen nicht bezahlt
Nach diesem Überfall kam es am 1. Juli im Nordviertel zu einem Aufeinandertreffen verfeindeter Familien. Die Polizei ging dazwischen und soll Jamal R. mit einem verbotenen Schlagstock erwischt haben. Zudem wird dem 45-Jährigen vorgeworfen, sich während der Auseinandersetzung bereichert zu haben. Da, so der juristische Vorwurf, bei dem angeblichen Racheakt eine Waffe mit im Spiel war, werden die unterstellten Delikte zum einen als gefährliche Körperverletzung und zum anderen als schwerer und nicht als „normaler“ Raub gewertet.
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Wegen dieser mutmaßlichen Straftaten war der Familienvater bereits längere Zeit angeklagt, als die Polizei ihn Anfang Dezember in seiner Bar überraschend festnahm. In der anschließenden Untersuchungshaft verbüßte er dann zusätzlich eine sogenannte Ersatzhaft. Jamal R. hatte nach Informationen dieser Zeitung eine Geldstrafe nicht bezahlt, die ihm wegen zweier Beleidigungen auferlegt worden war. (j.m.)
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