Essen. Auch Kunden der Stadtwerke Essen müssen sich auf steigende Strompreise entstellen. Zum 1. März 2020 dreht der Versorger an der Preisschraube.

Auch die Stadtwerke Essen reihen sich in den Reigen der Energieversorger ein, die in jüngster Zeit ihre Strompreise erhöht haben bzw. demnächst erhöhen werden. Wie ein Sprecher auf Nachfrage bestätigte, wird der Strom bei den Stadtwerken Essen zum 1. März 2020 teurer.

Die Erhöhung fällt kräftig aus: So müssen die Kunden im Schnitt neun Prozent, in der Spitze sogar elf Prozent mehr zahlen. Durchschnittlich sind das für einen Haushalt, der 2500 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, über 70 Euro im Jahr, so die Berechnung der Stadtwerke Essen. Nach eigenen Angaben versorgen die Stadtwerke Essen 19.000 Kunden mit Strom.

Besonders stark langen die Stadtwerke Essen diesmal beim (fixen) Grundpreis zu. Dieser erhöht sich je nach Tarif um 19 bis 22 Prozent. Der Effekt für den Kunden: Stromsparen schlägt sich nicht in gleichem Maße auf die Rechnung nieder.

Stadtwerke Essen erhöhen Strom überdurchschnittlich

Auch interessant

Bereits zum Jahreswechsel gab es bundesweit beim Strom eine regelrechte Preissteigerungswelle. Das Vergleichsportal Verivox ermittelte, dass zum 1. Januar über 50 Prozent der Stromversorger die Preise erhöht haben; im Durchschnitt um sechs Prozent. Zwar sind die Stadtwerke damit später dran als viele andere, drehen aber deutlicher an der Preisschraube.

Auch der Essener Konzern Innogy, der beim Strom für die Grundversorgung in Essen zuständig ist, wird zum 1. März die Preise anheben. Dessen Kunden müssen dann sogar knapp unter zehn Prozent mehr für den Strom zahlen.

Die Stadtwerke Essen begründen den Schritt - wie im übrigen die gesamte Branche - mit mehreren Faktoren. So sei die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG) gestiegen, ebenfalls die Netzentgelte. Außerdem hätten sich die Großhandelspreise für Strom nach oben bewegt.

Von sich aus wollten die Stadtwerke Essen die Erhöhung im Übrigen nicht öffentlich kommunizieren. Der Sprecher sagte dazu, dass das Unternehmen dazu nicht verpflichtet sei.