Essen/Mülheim. 24-Jähriger aus Essen-Bredeney soll sich vor Gericht verantworten. Staatsanwaltschaft wirft ihm die fahrlässige Tötung seiner Freundin (18) vor.
Er ist mit bis zu 317 Stundenkilometern über die Autobahn 52 gerast, bis er die Kontrolle über seinen McLaren 570 S mit fast 600 Pferdestärken verlor. Der Rennwagen rauschte unter einer Leitplanke durch und krachte in eine Böschung: Bei dem Horror-Crash in Höhe der Anschlussstelle Essen-Kettwig verlor eine 18 Jahre alte Mülheimerin auf dem Beifahrersitz im März des vergangenen Jahres ihr Leben. Während die angeschnallte junge Frau noch an der Unfallstelle starb, überlebte ihr Freund den Unfall leicht verletzt. Vermutlich war es sein Glück im Unglück, dass er vor der verheerenden Kollision mit der Fahrbahnbegrenzung aus dem Wagen geschleudert worden sein dürfte.
Zehn Monate nach der Todesfahrt hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen den jungen Mann aus Essen-Bredeney erhoben. Dies berichtete Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens am Freitag gegenüber dieser Zeitung. Der inzwischen 24-Jährige soll sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten müssen. Sollte er schuldig gesprochen werden, drohen ihm nach dem Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Haft.
Eine kleine Bodenwelle hatte katastrophale Folgen
Das, was da am 20. März passiert seit, tue ihm furchtbar leid, soll der Beschuldigte gegenüber den Ermittlern versichert haben. Was sich da allerdings genau gegen 22 Uhr auf der Autobahn in Fahrtrichtung Düsseldorf abgespielt hatte, musste die Staatsanwaltschaft zunächst durch einen unabhängigen Sachverständigen klären lassen. Der kam nach Monaten in seinem verkehrsanalytischen Gutachten schließlich zu dem Ergebnis, dass der damals noch 23-Jährige mit einer Geschwindigkeit zwischen 286 und 317 Stundenkilometern in dem geleasten Boliden unterwegs war, als eine „kleine Unebenheit“ im Straßenbelag, so die Oberstaatsanwältin, unerwartet katastrophale Folgen hatte.
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Durch den unerwarteten leichten Stoß kam es bei dem auf „Sport“ eingestellten straffen Fahrwerk zu einer unbeabsichtigten Lenkbewegung. Um die zu korrigieren, blieben dem Fahrer laut Gutachten 1,7 Sekunden Zeit. Durch ein Eingreifen hätte er das Fahrzeug auf der Strecke halten und eine Kollision mit der Fahrbahnbegrenzung vermeiden können. Dass er diesen Eingriff – warum auch immer – unterlassen hat, „war sein persönlicher Fehler“, sagt Birgit Jürgens, aus dem sich letztlich der Vorwurf der fahrlässigen Tötung ableiten lasse. Gegen die Straßenverkehrsordnung habe der Essener nicht verstoßen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gebe es auf dem Streckenabschnitt, auf dem es zu dem tödlichen Unfall kam, nicht, betonte die Oberstaatsanwältin.
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Der Führerschein wurde nicht an Ort und Stelle sichergestellt
Zunächst hatten sich die Ermittler nicht erklären können, was die genaue Ursache für den Crash war. Dass dem Fahrer am Unfallort zunächst kein schuldhafter Verstoß gegen irgendwelche Vorschriften vorgeworfen werden konnte, war auch der Grund dafür, dass sein Führerschein nicht gleich an Ort und Stelle eingezogen worden war. Anonyme Schilderungen, wonach der junge Bredeneyer schon wenige Wochen nach dem tragischen Tod seiner Freundin mit einem Sportwagen auf Essener Straßen unterwegs gewesen sein soll, kann die Staatsanwaltschaft nicht bestätigen.
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