Essen. Die CDU-Fraktion fordert großes Aufräumen am Sulterkamp nach dem Vorbild Ripshorster Straße. Immer mehr Schrottautos in Essen sind ein Problem.

Das konsequente Vorgehen der Stadt Essen gegen den Gewerbesumpf an der Ripshorster Straße im Stadtteil Dellwig soll auch andernorts Schule machen: Die Ordnungsverwaltung soll dem wilden Automarkt rund um das Autokino in Bergeborbeck ebenfalls den Kampf ansagen – und zwar „mit allen Mitteln“. Dies hat jetzt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt gefordert und kündigte an, sich für den Kauf von Problemimmobilien rund um den Sulterkamp stark zu machen. Zudem müsse die Stadt dort härter durchgreifen: mit behördenübergreifenden Razzien und einer stärkeren Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes, der nach und nach auf 60 Mitarbeiter anwachsen wird.

Ein Ortstermin hat offenbar einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen: Am Automarkt werden Müll, Schrott oder Öl häufig direkt auf der Straße entsorgt, kritisiert der Landtagsabgeordnete Fabian Schrumpf als ordnungspolitischer Sprecher der Christdemokraten im Rat der Stadt Essen. Neben einer Vielzahl von Umweltsünden seien aber auch Verstöße gegen das Bauordnungsrecht und andere illegale Aktivitäten festzustellen.

Ortstermin am wilden Automarkt (v.l.): CDU-Ratsfrau Christiane Moos, Rolf Krane, Sachkundiger Bürger, Fabian Schrumpf, MdL und Ratsherr, sowie Klaus Barkhofen von der Bürgerinitiative Bigwam e.V. und Sachkundiger Bürger.
Ortstermin am wilden Automarkt (v.l.): CDU-Ratsfrau Christiane Moos, Rolf Krane, Sachkundiger Bürger, Fabian Schrumpf, MdL und Ratsherr, sowie Klaus Barkhofen von der Bürgerinitiative Bigwam e.V. und Sachkundiger Bürger. © Kavak

Um das unerwünschte Treiben auf Sicht unterbinden zu können, macht sich Schrumpf nicht nur für den Kauf von Grundstücken stark, die wie in Dellwig nach und nach für eine geordnete gewerbliche Nutzung gesäubert werden sollen, sondern auch für verschärfte Vorschriften. Das Straßen- und Wegegesetz müsse geändert werden, um ein unverzügliches Abschleppen von illegal abgestellten Altfahrzeugen möglich zu machen und eins zu unterbinden: Dass Fahrzeuge kurz vor Ablauf des Ordnungsamt-Ultimatums zur Beseitigung in Gestalt eines roten Aufklebers kurzerhand umgeparkt werden, um den drohenden Strafen zu entgehen. Wer ein Schrottauto am Straßenrand stehen lässt, kam bisher mit 1500 Euro davon, inzwischen zahlt er das Doppelte – wenn er denn zahlt.

Das Straßen- und Wegegesetz verschärfen

Denn die Zustände in Bergeborbeck, die seit Jahren in schöner Regelmäßigkeit die Bürger auf die Barrikaden bringen und dann Politik und Polizei auf den Plan rufen, dürften zwar mitverantwortlich, jedoch nicht die alleinige Ursache für ein zunehmendes Problem sein: Die Zahl der illegal abgestellten Schrottautos an Essens Straßenrändern steigt stadtweit seit Jahren kontinuierlich weiter an.

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Sind vor drei Jahren noch 4300 entsprechende Meldungen bei der Stadt eingegangen, waren es im vergangenen Jahr bereits 6700. Dieser Rekord wurde in 2019 bereits vor Ablauf des Jahres eingestellt: Bis einschließlich Oktober wurden der Stadt rund 6900 dieser Verstöße bekannt. Eine plausible Erklärung für diese Entwicklung habe man allerdings nicht, sagt Stadtsprecher Patrick Opierzynski.

454 Autos mussten am Ende abgeschleppt werden

Grundsätzlich, so heißt es, werden alle illegal abgestellten Fahrzeuge entfernt, sei es durch die Besitzer, nach Abschluss der Ermittlungen oder nach Ablauf der vom Ordnungsamt gesetzten und in der Regel einwöchigen Beseitigungsfrist. Abgeschleppt wurden in den ersten zehn Monaten dieses Jahres 454 Autos, im gesamten vergangenen Jahr waren es 458, davor 231 beziehungsweise 209.

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Die Stadt meint, dem Problem mit höheren Bußgeldern zu Leibe rücken zu können, aber die Rechnung geht nicht von alleine auf. Im Jahr 2019 wurden 1800 Knöllchen geschrieben – in nur etwa jedem vierten Fall. Denn es droht am Ende eines jeden Verfahrens eine Sackgasse: Auch wenn es fast immer gelingt, den letzten eingetragenen Halter eines Fahrzeugs über das Kraftfahrtbundesamt zu ermitteln, geht die Stadt häufig leer aus, wenn derjenige nicht mehr der Besitzer ist. Denn die neuen Eigentümer bleiben vielfach anonym, weil schriftliche Verträge beim Autokauf gesetzlich nicht vorgeschrieben sind.

Wie viele der verhängten Bußgelder am Ende dann überhaupt noch bezahlt wurden, kann Opierzynski nicht sagen: „Hierüber gibt es keine Statistiken.“