Essen. Verbraucherzentrale, Gesundheitsamt und Palliativnetzwerk klären am 14. November über die Vorsorge im medizinischen Ernstfall auf.

Nachdenken über den Tod - wer macht das schon gerne. Vor allem wenn es um Fragen geht, wie man sterben will, dann ist das für viele ein Tabuthema. Wer diese Entscheidung nicht in fremde Hände legen, sondern selbst entscheiden will, muss Vorsorge dafür treffen und das schon möglichst frühzeitig. „Unfall, eine schwere Krankheit – es kann schließlich jeden treffen, und nicht erst im hohen Alter“, mahnt die Leiterin der Verbraucherzentrale Essen, Manuela Duda.

Sie erlebt in ihren Beratungsgesprächen immer wieder, dass viele das Problem zwar erkannt haben, aber an den komplexen Sachverhalten scheitern. Die Unterlagen verschwänden dann in den Schubladen. Und das Vorhaben, die Vorsorge anzugehen, wird immer weiter aufgeschoben.

Um Interessierten mehr Klarheit zu geben, veranstaltet die Verbraucherzentrale Essen zusammen mit dem Gesundheitsamt und dem Netzwerk Palliativmedizin am Donnerstag, 14. November, von 16 bis 19 Uhr einen Vorsorgetag. Dabei geht es vor allem um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Dies ist der Dreiklang der Vorsorge: In der Patientenverfügung ist festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall getroffen oder unterlassen werden sollen. Mit der Vorsorgevollmacht wird einer vertrauten Person gestattet, anstehende Entscheidungen für die darin festgehaltenen Lebensbereiche zu treffen. Das können Behördengänge oder Finanzdinge aber auch medizinische Fragen sein. Die Betreuungsverfügung legt dagegen fest, wen das Betreuungsgericht als Betreuer benennen soll.

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Ärzte bei der Patientenverfügung zurate ziehen

Die Verbraucherzentrale rät, sich Hilfe zu holen – etwa mit einem Arzt über ein Nein zu lebensverlängernden Maßnahmen zu sprechen und mit einem Anwalt den Entscheidungsspielraum der eingesetzten Vertrauensperson zu erörtern. Dabei ist es anschließend wichtig, dass solche Ergebnisse in den Verfügungen schriftlich festgehalten sind.

Dabei müssen auch bestimmte Formalien eingehalten werden. So sollte beispielsweise die Patientenverfügung eigenhändig verfasst und nicht einfach nur Vorformulierungen aus dem Internet zusammenkopiert sein. „Wichtig sind präzise Angaben. Der Arzt muss später genau erkennen können, was der Patient will“, sagt Manuela Duda. Deshalb ist beim Vorsorgetag auch die Ärztin Marianne Kloke vom Palliativnetzwerk dabei und kann die Sicht des Mediziners einbringen.

Der Vorsorgetag findet im Haus der Technik, Raum 609, statt. Da die Plätze begrenzt sind, bittet die Verbraucherzentrale um Anmeldungen bis zum 7. November unter: 0201 64957401 oder über das Kontaktformular der Beratungsstelle unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/essen