Essen. Die schriftliche Urteilsbegründung aus Hamm zeigt: Die Suche nach Schadensersatz in der Stadion-Affäre endet hier. Revision ist nicht zugelassen.
Die teure Suche nach Schadensersatz in der Essener Stadion-Affäre, sie wird nicht weitergehen: Noch bevor der Aufsichtsrat der städtischen Grundstücksverwaltung GVE darüber entscheiden konnte, „ob wir dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen“, wie es zuletzt hieß, machte das Oberlandesgericht in Hamm jetzt klar: Eine Revision des Urteils ist nicht zugelassen.
Dies geht aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervor, die der Redaktion vorliegt. Dort wird auf 13 Seiten dargelegt, warum man den ehemaligen Geschäftsführer der GVE, Andreas Hillebrand, finanziell nicht mehr belangen kann – etwaige Ansprüche, wenn sie denn überhaupt bestanden hätten, seien zum Zeitpunkt der Klage bereits verjährt gewesen.
Ein Einzelfall „ohne grundsätzliche Bedeutung“
Das Urteil aus Hamm, das die Essener Vorinstanz durchweg bestätigt, stelle eine Einzelfallentscheidung dar, „die der Senat auf der Grundlage anerkannter Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur getroffen hat“. Eine Revision sei kein Thema: „Die Rechtssache besitzt weder grundsätzliche Bedeutung, noch ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich.“
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Die GVE hatte Hillebrand nicht nur katastrophale Aktenführung und allerlei Pflichtverletzungen vorgeworfen, sondern auch den Versuch, die Schadensersatz-Klage durch zurückgehaltene Informationen zu torpedieren. Die Hammer Richter fanden allerdings, „ein solches treuwidriges manipulatives Vorgehen, das die Klägerin von einer rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten hat, (sei) nicht festzustellen.“ (Az: I-8 U 118/18)