Essen. Umweltdezernentin Simone Raskob geht nach Gerichtsurteil davon aus, dass sich Fahrverbote für Diesel und alte Benziner umgehen lassen.
Vorsichtig optimistisch hat Essens Umweltdezernentin Simone Raskob auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu Dieselfahrverboten in Aachen reagiert. „Positiv für Essen ist, dass der Richter keine Fahrverbote angeordnet hat“, sagte Raskob am Donnerstag im Gespräch mit der Redaktion. Die städtische Beigeordnete sieht gute Chancen, dass Essen um Fahrverbote für Dieselfahrzeuge und ältere Benziner herumkommen könnte. Ein Urteil erwartet Raskob nicht vor Oktober.
Das OVG Münster hat
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den Luftreinhalteplan der Stadt Aachen für unzureichend erklärt und die zuständige Bezirksregierung aufgefordert, diesen zu überarbeiten. Auch Fahrverbote seien zu prüfen. Damit bestätigte die Kammer ein Urteil des Verwaltungsgerichtes, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in erster Instanz erstritten hatte.
Fahrverbote müssen laut Gericht verhältnismäßig sein
Auch in Essen will die Deutsche Umwelthilfe Fahrverbote erwirken. Einer Klage gegen den gültigen Luftreinhalteplan hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in erster Instanz ebenfalls entsprochen.
Die Münsteraner Richter formulierten in ihrem Urteil nun auch Anforderungen, die für Luftreinhaltepläne im allgemeinen gelten und damit auch für den Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Düsseldorf für die Stadt Essen relevant sind. Fahrverbote müssen demnach verhältnismäßig sein. Auch der Faktor Zeit spielt eine Rolle. Und zwar dann, wenn Grenzwerte durch Fahrverbote nur unwesentlich schneller eingehalten werden können als ohne.
Im Klartext urteilten die Richter: Selbst wenn Fahrverbote das einzige geeignete Mittel sein sollten, um die vorgeschriebenen Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten, muss die Bezirksregierung ein solches Verbot nicht zwingend anordnen.
Das Urteil räumt der zuständigen Behörde also Ermessensspielräume ein. Bei der Frage, ob ein Fahrverbot verhältnismäßig ist oder nicht, könnte laut OVG eine Rolle spielen, wie bedeutend die von einem Verbot betroffene Straße für die Verkehrsinfrastruktur ist. Und wie wichtig sie für die Versorgung der Bevölkerung und der heimischen Wirtschaft mit Gütern ist, wäre zu bedenken.
Die Bedeutung der Straße für die Verkehrsinfrastruktur spielt für Fahrverbote eine Rolle
Umweltdezernentin Simone Raskob denkt dabei zuallererst an die A 40. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte in erster Instanz nicht nur
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angeordnet, sondern auch für die A 40. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts könnte laut Raskob ein Türöffner sein, so dass sich ein Fahrverbot auf der A 40 aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung für das gesamte Ruhrgebiet doch noch abwenden lässt. Dies, obwohl die Belastung durch Stickstoffdioxid deutlich über dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegt. 2018 waren dort im Jahresmittel 47 Mikrogramm gemessen worden.
Auch an innerstädtischen Straßen ist die Luft stärker durch Stickstoffdioxid belastet als erlaubt, allen voran an der Alfredstraße, wo 2018 im Jahresmittel 48 Mikrogramm gemessen worden sind. Die Stadt setzt darauf, dass dort eine neue, intelligente Ampelschaltung den Verkehrsfluss verbessert. Mitte 2020 soll die Schaltung in Betrieb gehen.
Die Stadt Essen setzt auf eine neue, intelligente Ampelschaltung an der Alfredstraße
Bessere Luft verspricht sich die Stadt außerdem durch den Ausbau des öffentlichen Personen-Nahverkehrs und des Radverkehrs. Dass auf drei Bus- und einer Straßenbahnlinie inzwischen kürzere Taktzeiten gelten, wurde ebenso in den
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aufgenommen wie geplante Fahrradstraßen in Holsterhausen, Frohnhausen und Rüttenscheid sowie die Umweltspur auf der Schützenbahn. Auch wenn um letztere politisch noch gestritten wird. „Wir haben die Erwartung, dass die Grenzwerte bis 2020 eingehalten werden können“, sagt Simone Raskob.
Die Messwerte 2018
Diese Stickstoffdioxid-Werte wurden 2018 im Jahresmittel gemessen: Abteistraße: 38 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (2017: 38 Mikrogramm); Alfredstraße: 48 (2017: 47); Brückstraße: 38 (41); Gladbecker Straße: 42 (41); Hombrucher Straße: 36 (37); Krayer Straße 42: (45); Frohnhausen: 47 (49); Steeler Straße: 34 (37); Schuir: 34 (37); Vogelheim: 26 (27). Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm.
Auf der Gladbecker Straße und auf der Krayer Straße lagen die Messwerte im Jahresmittel 2018 mit jeweils 42 Mikrogramm nur noch knapp darüber. An allen anderen Messstellen wurde der EU-Grenzwert eingehalten. Die Messwerte werden laut Raskob durch das Landesumweltamt in die aktuellen Belastungskarten eingetragen. Den Vorwurf, der Luftreinhalteplan basiere auf veralteten Daten, den das OVG Münster der für Aachen zuständigen Bezirksregierung gemacht hatte, diesen Vorwurf will man sich für Essen ersparen.