Essen. Unternehmer wehrte sich vor Gericht gegen seine IHK-Beiträge. Die Kammer kam einem Urteil zuvor und hob die Bescheide nun freiwillig auf
Ein Essener Unternehmer hat sich erfolgreich gegen mehrere Beitragsbescheide der Industrie- und Handelskammer (IHK) Essen gewehrt. Noch bevor es am Dienstag zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen kommen sollte, erließ die IHK dem Mann, der eine Messebaufirma besitzt, die Zwangsbeiträge aus den Jahren 2014 bis 2017. Damit ist die Kammer einem Urteil zuvor gekommen.
„Das ist aus unserer Sicht ein klares Eingeständnis dafür, dass sich die IHK in ihrer Rechtsposition nicht sicher war“, sagte Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des Bundesverbandes für freie Kammern (BffK). Der Verband unterstützte den Unternehmer bei seiner Klage. Dessen Namen und den des Unternehmens gab der BffK nicht preis; aus Sorge vor möglichen Repressalien. Die stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführerin Veronika Lühl bestätigte, dass ihr Haus ein Urteil umgehen wollte. „Wir wollten kein Urteil, weil wir auf neue Gerichtsentscheidungen auf Bundesebene warten, die für 2020 angekündigt sind“, sagte sie.
IHK Essen soll Millionen ungerechtfertigt als Vermögen angehäuft haben
Der Verband hat nach eigenen Angaben seit dem Jahr 2009 schon mehrere Prozesse gegen Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern geführt. Im Jahr 2016 trieb er einen solchen Fall erfolgreich bis vors Bundesverwaltungsgericht. Sein oberstes Ziel ist es, die gesetzlich verankerte Zwangsmitgliedschaft von Unternehmen in den Kammern anzufechten. Mit Klagen gegen die Beiträge erreicht er das zwar nicht, allerdings will der BffK die Kammern nach eigenem Bekunden zumindest zum Kostenbewusstsein im Sinne ihrer Mitglieder zwingen, so Boeddinghaus.
Die IHK Essen war jetzt zum ersten Mal ins Visier des Verbandes geraten. Dieser sagt, dass die Essener Kammer im Jahr 2012 unzulässig ihre Nettoposition um 4,6 Millionen Euro erhöht hat – sich also ein Vermögen gebildet hat ohne nachvollziehbaren Zweck. Dies sei laut Bundesverwaltungsgericht unzulässig. IHK-Geschäftsführerin Lühl bestreitet dagegen, dass die IHK dieses Geld ungerechtfertigt angehäuft hat. Die Haushalte der Kammer würden regelmäßig geprüft.
Verband fordert Ausschüttung an IHK-Mitglieder
Nach Auffassung von Boeddinghaus stehen die genannten Millionen den Mitgliedern zu, die die IHK mit ihren Beiträgen zum ganz überwiegenden Teil finanzieren. Die IHK Essen nahm zuletzt pro Jahr zweistellige Millionen-Beiträge von ihren Mitgliedern ein. 2017 waren das laut Bilanz knapp 12 Millionen Euro. Interessant auch: Ihre Jahresabschlüsse hat die IHK im Internet von 2017 rücklaufend nur bis zum Jahr 2013 veröffentlicht. So lässt sich die Erhöhung der Nettoposition von 2011 auf 2012 nicht mehr nachvollziehen. Absicht oder Zufall?
Wie die IHK ihre Mitgliedsbeiträge berechnet
Mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit wird jedes Unternehmen nach dem IHK-Gesetz automatisch IHK-Mitglied (gesetzliche Mitgliedschaft), unabhängig davon, ob es sich um ein großes Unternehmen handelt oder lediglich eine nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Die IHK Zugehörigkeit hat die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages zur Folge.
Der IHK-Beitrag besteht aus einem Grundbeitrag und einer Umlage, deren Höhe jährlich vom IHK-Parlament, der Vollversammlung, in der Wirtschaftssatzung festgelegt wird. Der Grundbeitrag ist nach je nach Unternehmensgewinn gestaffelt. Die Umlage wird auf einen positiven Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus dem Gewerbebetrieb berechnet. Sie liegt für alle IHK-zugehörigen Unternehmen in 2019 einheitlich bei 0,20 %.
Der Unternehmer spart nun durch seinen erfolgreichen Einspruch 2000 Euro, sagt Boeddinghaus. Das ist zwar ein vergleichsweise kleiner Betrag. Aber die Signalwirkung könnte durchaus groß sein. Denn in der IHK sind rund 53.000 Unternehmen aus Essen, Mülheim, Oberhausen Mitglied. Im Sinne aller müsse die IHK dieses Vermögen nun zu deren Gunsten auflösen, fordert der Verbandschef. „Es darf ja nicht sein, dass nur derjenige, der sich dagegen wehrt, etwas zurückbekommt“, so Boeddinghaus.
Druck auf IHK könnte steigen
Die IHK Essen könnte der Fall nun in Bedrängnis bringen, vor allem wenn noch mehr Unternehmen klagen. Zumal die jüngeren Bescheide wohl noch vorläufig sind. Entkommen könnte sie dem, in dem sie das Verfahren transparent macht und das nach Meinung des Bffk unberechtigte Millionenvermögen abbaut. Wie das geschieht, bleibt der IHK als Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft allerdings selbst überlassen. Ob es in Essen einen transparenten Prozess im Sinne der Mitglieder geben wird, daran hat Boeddinghaus nach dem Ausgang des aktuellen Verfahrens allerdings Zweifel. „Durch das Einknicken wollte die IHK das Problem aus dem Weg räumen, um weiter so zumachen“, mutmaßt er.