Essen. Ab 1. August kann der personell aufgestockte städtische Ordnungsdienst teils drastische Bußgelder verhängen, wenn Müllsünder ertappt werden.

Die Stadt Essen hat die Bußgelder für das Vermüllen der Stadt teils drastisch erhöht und hofft damit auf eine abschreckende Wirkung. Der neue Bußgeldkatalog tritt ab 1. August in Kraft und schöpft den Rahmen dessen, was das Land NRW an Strafzahlungen erlaubt, nach Darstellung von Oberbürgermeister Thomas Kufen voll aus. „Die Vermüllung von öffentlichem Raum ist kein Kavaliersdelikt. Die angepassten Bußgelder sollen sensibilisieren und ein Bewusstsein dafür schaffen, dass jeder mit seinem Verhalten dazu beitragen kann, unsere Stadt sauber zu halten“, so Kufen.

Wegschnippen einer Zigarette kann mit 100 Euro geahndet werden

Die achtlose Entsorgung eines Pappbechers oder einer Bananenschale sowie das Wegschnippen einer Zigarettenkippe werden nach Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs beispielsweise mit 100 Euro geahndet. Bisher lag das Bußgeld hierfür bei 25 bis maximal 80 Euro. Wer ein Schrottauto am Straßenrand stehen lässt, kam bisher mit 1500 Euro davon, künftig verdoppelt sich der „Preis“ auf 3000 Euro. Noch drastischer will die Stadt zulangen, wenn es um unmittelbare Umweltgefährdung geht. Wer einen Zehn-Liter-Kanister Öl illegal entsorgt, kam bisher mit 280 Euro davon, 2500 Euro sind es ab 1. August.

Ein Mann vom kommunalen Ordnungsdienst und ein Polizist bei der Doppelstreife. Das neue Outfit der städtischen Mitarbeiter wirkt offenbar respekteinflößender.
Ein Mann vom kommunalen Ordnungsdienst und ein Polizist bei der Doppelstreife. Das neue Outfit der städtischen Mitarbeiter wirkt offenbar respekteinflößender. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Andererseits bleibt die Stadt recht gnädig bei einigen Standard-Vergehen, die bei gesetzestreuen Bürgern aber regelmäßig für viel Verdruss sorgen. So bleibt das Bußgeld für die „illegale Entsorgung von Sperrmüll in kleinerem Umfang“ bei 150 Euro bestehen. Für das Abladen mehrerer kleiner Einzelstücke oder Einzelstücke größeren Umfangs wie beispielsweise eines Kühlschranks, einer Waschmaschine oder eines Bettgestells sind künftig 500 Euro statt bisher 300 Euro fällig. Die Geldbuße müsse „in angemessenem Verhältnis zur Tat stehen“, heißt es dazu.

Hoffnungen ruhen auf besser qualifizierten städtischem Ordnungsdienst

Bereits nach Einführung der Aktion „Essen bleib(t) sauber!“ in 2017 wurden die Bußgelder deutlich angehoben, leider ohne dass dies im Stadtbild allzu große positive Spuren hinterließ. Die Frage liegt deshalb nahe: Drastische Strafen sind das eine, aber kann der städtische Ordnungsdienst sie auch durchsetzen, nehmen hartnäckig dreiste Müllsünder die Frauen und Männer der Stadt überhaupt ernst? „Davon bin ich überzeugt“, sagt Ordnungsdezernent Christian Kromberg. „Durch die Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienst werden wir in Zukunft noch mehr Präsenz zeigen und sowohl in der Innenstadt als auch in den Stadtteilen verstärkt kontrollieren.“ Das gelte, obwohl der Ordnungsdienst eine Fülle weitere Aufgaben hat.

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Derzeit sind 33 Mitarbeiter in der Innenstadt und in den Stadtteilen unterwegs

Helfen soll dabei nicht nur das zahlenmäßige Wachstum an Mitarbeitern auf derzeit 33, eine deutlich intensivere Schulung soll die Kompetenz der Ordnungskräfte und damit ihre Schlagkraft erhöhen. Ein Jahr lang werden die Mitarbeiter nun auf viele denkbare Konfliktsituationen vorbereitet. Kromberg will bereits festgestellt haben, dass diese Sorgfalt sich auszahlt, wie auch die neue, an Polizeibeamte erinnernde Uniform ihre Wirkung nicht verfehle. „Die Bürger sind sehr angetan, und diejenigen, die Verfehlungen begehen, zeigen mehr Respekt.“ Den mangelnden Respekt gegenüber städtischen oder staatlichen Repräsentanten zu erhöhen, sei generell eines seiner wichtigsten Ziele, betont Kromberg.

Bei Renitenz oder verweigerter Personalien-Nennung will Kromberg notfalls hart durchgreifen lassen

Was passiert also, wenn ein Müllsünder nicht etwa einsichtig ist, sondern renitent und sich zum Beispiel der Feststellung seiner Personalien entziehen will? „In diesem Fall haben wir das Recht jemanden festzuhalten, wir können alles tun, was die Polizei auch tun würde“, so Kromberg. Sicherlich sei dies nur der letzte Schritt, wenn freundliche oder auch strengere Ansprachen nichts fruchten. Aber am Ende des Tages ist Kromberg entschlossen das Gewaltmonopol des Staates wenn nötig auch bei Wegwerfen einer Zigarettenkippe in die Waagschale zu werfen. „Der Bürger hat uns Folge zu leisten.“

Dabei gelte selbstverständlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. „In der Praxis versuchen wir in schwierigen Lagen immer in Kooperation mit der Polizei zu agieren.“ Aber die kommunalen Ordnungskräfte seien auch dahingehend ausgebildet, die ihnen zustehenden Rechtsnormen selbstständig durchzusetzen. Kromberg: „Mir ist bisher auch kein Fall bekannt, in dem das nicht gelungen ist.“

Nahziel sind 42 Ordnungsamtskräfte

Ordnungsdezernent Christian Kromberg hat während seiner Amtszeit stetig am Ausbau eines kommunalen Ordnungsdienstes gearbeitet. Sein Nahziel ist das Aufstocken auf 42 Kräfte. Derzeit sind es 33.

Grundsätzlich seien die Frauen und Männer gehalten, unterhalb der Schwelle zu agieren, wo Polizeibefugnisse beginnen. Dafür seien die Mitarbeiter auch gut qualifiziert. So werde Deeskalation ebenso trainiert wie eine korrekte, aber auch unmissverständlichen Ansprache. Teil der Ausbildung seien aber selbstverständlich auch krisenhafte Zuspitzungen.