Essen/Oberhausen. Ein Richter muss nicht alles glauben: Ein Oberhausener will den Hitlergruß in Essen nur versehentlich gezeigt haben. Vorher hatte er randaliert.
„Es tut mir leid“, sagt der 29 Jahre alte Oberhausener, der in Altenessen nach einer nicht genehmigten Elektroparty randaliert hatte. Laut Anklage hatte er vor eine katholische Kirche gepinkelt, Polizisten Widerstand geleistet und den Hitlergruß gezeigt. Nicht alles ließ sich beweisen, zum Schluss verurteilte die Essener Amtsrichterin Daniela Riedl den bisher nicht vorbestraften Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro (90 Tagessätze zu zehn Euro). Er nahm das Urteil an.
Schwer zu verstehen ist der Angeklagte. Die Richterin fragt nach, ob er aufgeregt sei. Ja, bestätigt er, aber er habe auch seit Geburt einen Sprachfehler. Deshalb sei er zu 100 Prozent schwerbehindert, sagt er. „Auch wegen Asthma“, fügt er hinzu.
Auf dem Konzert Drogen konsumiert
An den Abend kann er sich noch erinnern. Eine Freundin habe ihn im Sommer 2018 gedrängt, mit ihm nach Essen zur Schurenbachhalde zu fahren. Sie hätte nämlich kein Geld für ein Busticket und wollte auf seinem Behindertenausweis mitfahren. Zu dem Zeitpunkt sei er schon betrunken gewesen, auf dem Konzert in Altenessen habe er dann auch Drogen probiert: „Das war mein Fehler.“
Das Konzert muss derart aus dem Ruder gelaufen sein, dass Passanten die Polizei riefen. Den Beamten fiel der Angeklagte mit seiner Freundin und einem Freund gleich auf. „Die Stimmung war sofort aggressiv“, erinnert sich ein 27 Jahre alter Polizist. Deshalb hätten sie erst einmal Verstärkung geholt.
Vorwurf: Vor die Kirche gepinkelt
Genaue Erinnerungen an die Vorfälle hat der Beamte nicht mehr. Aber der Angeklagte selbst räumt ein, dass er bei der Festnahme wohl einmal den Kopf nach hinten gestoßen habe. Dass er vor die Kirche gepinkelt habe? Nein, das sei die Freundin gewesen.
Den Hitlergruß räumt er ein: „Aus Versehen.“ Das nimmt die Richterin ihm aber nicht ab. Es kommt dann noch die denkwürdige Aussage der Mutter des Angeklagten. Sie wisse auch nicht genau, was der erhobene rechte Arm bedeute. Aber, so erklärt die 63-Jährige der Richterin: „In Oberhausen grüßen manche so auf der Straße.“
Richterin Riedl wird wegen der Verharmlosung ein wenig sauer. Ob der Angeklagte und seine Mutter nicht wüssten, dass Hitler Behinderte wie ihn umgebracht hätte? Aber auch darauf kommt keine große Reaktion.