Essen/Gelsenkirchen. Ein Metzger ist zu 2800 Euro Strafe verurteilt worden, weil er bei 36 Grad den Hund seiner Freundin im Auto ließ. Die ist er jetzt auch los.

Es waren zwar nur zehn Minuten, doch für den Labrador-Welpen muss es unerträglich gewesen sein. Im vergangenen Sommer wurde der Hund in Essen-Steele einfach im Auto zurückgelassen – bei 36 Grad Außentemperatur. Jetzt ist sein damaliges Herrchen, ein Fleischer aus Gelsenkirchen, verurteilt worden. Das Essener Amtsgericht hat eine Geldstrafe von 2800 Euro verhängt (70 Tagessätze). Das Urteil lautet auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Es war einer der heißesten Tage des Jahres

Es war der 7. August 2018, einer der heißesten Tage des Jahres. Der Angeklagte wollte nach eigenen Angaben nur kurz vorbestellte Autokennzeichen bei einem Schildermacher abholen. Seinen Wagen hatte er dazu am Isinger Tor in Steele geparkt – mitten in der prallen Sonne. Der Hund kam auf die Rückbank, eines der Seitenfenster wurde leicht geöffnet.

Als der 31-jährige zurückkam, waren Polizei und Feuerwehr schon da. Sie hatten den Hund aus dem bereits völlig überhitzten Fahrzeug befreit.

Gleich zwei Personen hatten den eingesperrten Hund im Auto des Gelsenkircheners entdeckt und die Rettungskräfte alarmiert, die dann auch sofort zur Stelle waren. „Ich dachte, ich bin schnell wieder zurück“, sagte der Angeklagte im Prozess fast ein bisschen entschuldigend. „Ich hatte nicht erwartet, dass das so lange dauert.“

„Danach Riesenärger mit meiner damaligen Freundin“

Dass er den Hund bei der Hitze nicht hätte im Auto lassen dürfen, ist ihm inzwischen längst klar. „Ich habe danach auch noch Riesenärger mit meiner damaligen Freundin gekriegt.“ Sie ist nämlich die eigentliche Besitzerin des Labradors. Dass er nun bestraft werde, sei schon richtig. „Ich bin ja selbst schuld.“ Das Urteil hat er sofort akzeptiert.

Erfreulich: Der Welpe hat die Hitze-Schlacht im Auto offenbar ohne Folgen überstanden. „Ihm geht es gut“, hieß es im Prozess. In der Obhut des Angeklagten ist allerdings nicht mehr. Der Hund lebt seit der Trennung des Paares bei der Ex-Lebensgefährtin des 31-Jährigen.

An einer Verurteilung ging am Ende kein Weg vorbei. „Das Autofenster war zwar ein bisschen geöffnet“, sagte Amtsrichterin Elke Rosenbaum bei der Urteilsbegründung. „Aber das reicht natürlich nicht.“