Essen/Gladbeck/Oberhausen. Beamte der Bundespolizei haben am Dienstagmorgen Wohnungen in Essen, Gladbeck und Oberhausen durchsucht. Eine libanesische Schleuserbande steht in dringendem Tatverdacht, in 24 Fällen mit falschen Pässen Ausländer eingeschleust zu haben.
In einer Überraschungsaktion haben in den Morgenstunden des Dienstags, 8. Dezember, Beamte der Bundespolizei zeitgleich sieben Wohnungen in Essen, Gladbeck und Oberhausen durchsucht. Bereits seit Monaten recherchierten Ermittler der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Köln im Auftrag der Staatsanwaltschaft Essen im "EV Libanon" gegen eine libanesische Schleuserbande im Großraum Rhein-Ruhr, wegen des Verdachts der gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusung von Ausländern. Nun klickten die Handschellen für die beiden 42- und 52-jährigen Drahtzieher der Bande.
52 Schleusungen
Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand wurden bisher in 24 Fällen insgesamt 52 Schleusungen von libanesischen, syrischen und palästinensischen Staatsangehörigen festgestellt. Die in Essen ortsansässigen Beschuldigten, die für eine Schleusung zwischen 5000- und 6000 Euro verlangten, sind bei ihren Taten immer nach dem gleichen Modus Operandi vorgegangen:
Zuvor nach Deutschland übersandte originale Reisepässe von Schleusungswilligen wurden mit unrechtmäßigen Eintragungen so verändert, dass eine Einreise nach Europa möglich wurde. Nach erfolgter Rücksendung der Pässe gelangten die Geschleusten mit von Deutschland aus gebuchten Flügen aus Beirut nach Paris. Ab Paris erfolgte dann die individuelle Abholung durch Bekannte oder Auftraggeber für die Weiterreise nach Deutschland.
Umfangreiches Beweismaterial
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen am Dienstag wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Vermögenswerte, die die Beschuldigten aus ihren Straftaten erlangten, wurden auf Anordnung des Essener Amtsgerichtes beschlagnahmt. Hierbei handelte es sich unter anderem um ein neuwertiges Kraftfahrzeug der gehobenen Mittelklasse.
Den Beschuldigten drohen wegen der zu ermittelnden Taten langjährige Freiheitsstrafen. Die ihnen vorgeworfenen Schleusungen sind mit Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren (§ 97 Abs. 2 AufenthaltsG) bedroht. Die umfangreichen Ermittlungen dauern an.