Essen. Die DNA-Spur auf einer Perlenkette hat einen Mann 14 Jahre nach einem Überfall auf einen Essener Juwelier überführt. Nun wurde er verurteilt.

Späte Sühne: Fast 14 Jahre nach dem Überfall auf ein Juweliergeschäft in der Essener Gemarkenstraße hat das Landgericht Essen den 53 Jahre alten Markus K. aus Essen verurteilt. Vor einem Jahr hatte ihn ein DNA-Treffer als Täter identifiziert. Jetzt soll er wegen schweren Raubes für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, entschied die VI. Strafkammer.

Es waren dramatische Szenen, die die damals 66 Jahre alte Inhaberin des Holsterhausener Juweliergeschäftes Stengel am 21. Oktober 2005 erleiden musste. Ein etwas verwahrloster aussehender Mann kam in den Laden, wollte zum Hochzeitstag eine Kette für seine Frau kaufen. Die Inhaberin zeigte ihm eine, holte dann auf seinen Wunsch noch eine zweite aus der Auslage. Plötzlich spürte sie den Lauf einer Schusswaffe im Nacken. „Jetzt ist Schluss. Jetzt packst du alles ein“, hörte sie den Befehl des Kunden.

Juwelierin mit Kabelbinder gefesselt und getreten

Sie schrie um Hilfe, schnell stieß der Räuber sie in ein Hinterzimmer und fesselte sie mit Kabelbindern. Doch das reichte ihm nicht. Er trat noch nach ihr, traf Oberkörper und Kopf. Schließlich zog er ihr vier Ringe von den Fingern und nahm noch ihre Armbanduhr sowie eine Herrenuhr, die im Zimmer lag, mit.

Erst als der Ehemann der Juwelierin den Laden betrat, flüchtete er aus dem Geschäft. Den Wert der Beute beziffert die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage mit 15.000 Euro.

Speichelprobe in anderer Sache überführt ihn

Das Juwelier-Ehepaar konnte die VI. Strafkammer nicht mehr befragen. Beide sind 2012 verstorben. Auf den Schonnebecker kamen die Ermittler, nachdem er in anderer Sache Anfang 2018 eine Speichelprobe abgeben musste. Als sein genetischer Fingerabdruck routinemäßig mit der polizeilichen Datenbank verglichen wurde, kam es zum Treffer bei einer Spur aus dem Juwelierüberfall, einer Perlenkette.

Markus K., vorbestraft wegen kleinerer Delikte, hatte zunächst in einem ersten Prozess im September vergangenen Jahres angegeben, er könne sich an nichts erinnern. Die Kammer hatte das Verfahren damals ausgesetzt, um ein genaueres DNA-Gutachten einzuholen. Das lag jetzt vor und bestätigte seine Täterschaft mit fast hundertprozentiger Gewissheit.

Der Angeklagte blieb trotzdem dabei, sich an die Tat nicht erinnern zu können. Erst am Nachmittag räumte er den Überfall ein. Weil die Tat so lange zurückliegt, erkannte die Kammer auf einen minder schweren Fall. Den Haftbefehl gegen den herzkranken Angeklagten hob das Gericht auf. Jetzt hat er gute Chancen, die Strafe im offenen Vollzug zu verbüßen.