Essen. . Der 13-Jährige, der am Donnerstag in Essen 200 Meter weit von einer U-Bahn mitgeschleift wurde, ist noch immer in einem kritischen Zustand.
Nach dem dramatischen U-Bahn-Unfall in Essen-Altenessen, bei dem ein 13-Jähriger etwa 200 Meter weit von einem Fahrzeug der Ruhrbahn mitgerissen wurde, schwebte der Schüler am Montag noch immer in Lebensgefahr. Das bestätigte eine Polizeisprecherin. Der Junge war vermutlich mit einem Stück seiner Jacke in der letzten Tür des Zuges hängengeblieben.
Notbremse löste nur Alarm aus, keine Bremsung
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Der Fahrer, der den Vorgang nicht direkt mitbekam oder im Rückspiegel sah, fuhr vom Bahnhof II. Schichtstraße in den Bahnhof Karlsplatz ein, ohne anzuhalten, obwohl Fahrgäste im zweiten Waggon die Notbremse betätigt hatten. Der Zug hält in einem solchen Fall nur bis acht Sekunden nach Abfahrt automatisch, danach erhält der Fahrer ein Notsignal in der Kabine, muss aber bis zum nächsten Bahnhof weiterfahren. Die Notbremse wurde am Donnerstag nach Angaben der Ruhrbahn 21 Sekunden nach Abfahrt betätigt.
Notbremsen-Regel ist Bundes-Vorschrift
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„Diese Regel ist Vorschrift, die in der Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen steht“, erklärte Ruhrbahn-Sprecherin Sylvia Neumann am Montag. „Wir sind dazu verpflichtet, uns an dieses Gesetz zu halten.“
Wobei der Fahrer die Bahn gegen alle Gesetze theoretisch noch hätte anhalten können – wenn er denn den Vorgang mitbekommen hätte. Auch alle Passagiere im ersten Waggon, der unüberwindbar getrennt vom zweiten Waggon fährt, hätten nichts gesehen oder gehört.
Der Junge erlitt schwere Verletzungen an Kopf und Körper und wurde von Polizisten im Tunnel kurz vor dem Bahnhof Karlsplatz geborgen. Der Fahrer (62) steht unter Schock.