Essen. . 38 Jahre alter Kinderarzt aus Essen muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, weil er den Sohn (4) seiner Freundin mehrmals sexuell missbraucht hat.
Ein 38 Jahre alter Kinderarzt aus Essen muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, weil er das vierjährige Kind seiner Freundin mehrfach sexuell missbraucht hatte. Seine Zulassung als Mediziner hat er bereits zurückgegeben. Simon Assenmacher, Vorsitzender der XII. Strafkammer, bezeichnete das Urteil am Freitag in der Begründung selbst als „milde”.
Das Gericht rechnete dem Arzt strafmildernd vor allem sein Geständnis an, das dem Kind die „Tortur” der Aussage erspart habe. Denn nur aufgrund der Aussage eines vierjährigen Kindes sei der Großteil der Anklagevorwürfe gar nicht festzustellen gewesen. Assenmacher betonte, dass die Strafe ohne Geständnis durchaus bei zehn Jahren Haft hätte liegen können.
Der recht soft wirkende Mediziner hatte in Frohnhausen gelebt. Oft besuchte er seine Freundin, ebenfalls eine Ärztin, und passte auf ihr Kind auf, etwa wenn sie Nachtdienste hatte.Dabei kam es laut Anklage zu den sechs Missbrauchsfällen, drei davon jeweils ein schwerer sexueller Missbrauch des Vierjährigen.
Mutter: „Ich hatte mir das bei meinem Freund nie vorstellen können“
Heraus kam es, als das Kind eines Abends von der Mutter ins Bett geschickt werden sollte und damit nicht einverstanden war. Der Freund, so sagte das Kind, lasse ihn aber länger Fernseh gucken, wenn er bestimmte Dinge mache. Das war so eindeutig, dass die 37 Jahre alte Mutter den Freund zur Rede stellte. Sofort gab er alles zu, ging am nächsten Tag zur Polizei. „Ich war schockiert”, erzählt die Mutter am Freitag, „ich hatte mir das bei meinem Freund nie vorstellen können.” Sehr bedenklich fand sie seine Tätigkeit als Arzt. Wenn sie sich vorstelle, wie intim sie Patienten untersuchen müsse, könne sie sich das bei sexuellen Gedanken nicht vorstellen. Sie sagt: „Tut mir leid, Beruf verfehlt.”
Vier Jahre und neun Monate Haft hatte Staatsanwältin Rebecca Henrich beantragt, Opferanwältin Imke Schwerdtfeger schloss sich dem an. Verteidiger Clemens Louis forderte vergebens höchstens zwei Jahre Haft, damit die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Angeklagter zahlte Opfer 22.000 Euro Schmerzensgeld
Im Urteil hieß es zwar, dass der Angeklagte auch ohne Gefängnis wohl nicht mehr straffällig werde. Angesichts der Schwere der Taten sei aber eine gravierende Reaktion nötig. Mildernd wirkte sich noch einmal aus, dass der Angeklagte dem Opfer 22.000 Euro Schmerzensgeld zahlt.Täter-Opfer-Ausgleich heißt diese rechtliche Möglichkeit, die dem früheren Kinderarzt leichter fällt als einem Hartz-IV-Empfänger