Essen. . Seit Jahren liefern sich Betriebsrat und Geschäftsführer der TUP juristische Scharmützel. Der jüngste Disput klingt aber eher wie eine Posse.

Es klingt wie ein schlechter Bühnenstoff, der an anderen Häusern aus Banalitätsgründen wohl schon längst wieder abgesetzt worden wäre, nicht aber an der Theater und Philharmonie (TUP) Essen. In den Hauptrollen der Widersacher: der Betriebsrat, namentlich dessen Vorsitzender Adil Laraki, und TUP-Geschäftsführer Berger Bergmann.

Beweise für deren zerrüttetes Verhältnis haben beide in den vergangenen Jahren schon dutzendfach vor Gericht auf die Bühne gebracht. Am Mittwoch steht der nächste Auftritt vor dem Landesarbeitsgericht an. Das muss nun in zweiter Instanz eine Frage klären, die man auch zum Genre Kuriositätenkabinett zählen könnte. Nämlich, ob die Geschäftsführung eine Tür zwischen Betriebskantine und Terrasse zum Stadtpark einfach abschließen darf, ohne den Betriebsrat zu fragen. Oder andersherum gefragt: Wer entscheidet, ob die Terrassentür der Betriebskantine offen bleibt? Im ersten Akt vor dem Arbeitsgericht Essen ist Adil Laraki als Sieger von der Bühne gegangen. Das Gericht hatte ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gesehen. Dagegen ist die Geschäftsführung jedoch in Berufung gegangen.

Betriebsrat verlangte Zugangslösung zur Kantine

Die Geschichte ist schnell erzählt: An die Betriebskantine im Aalto-Theater grenzt eine Terrasse. Bis dieses Jahr war sie vom Stadtpark aus für jedermann frei zugänglich, was im November 2017 mehrere Studenten als Hintertürchen nutzten, um ins Haus zu gelangen. Das rief den Betriebsrat auf den Plan, der die Geschäftsführung aufforderte, etwas gegen solche Vorkommnisse zu unternehmen. Die Geschäftsführung also handelte und ließ die Terrassentür fortan abschließen. Das aber passte Betriebsratschef Laraki offenbar so auch nicht. Er forderte vor Gericht sein Mitbestimmungsrecht ein.

Mittlerweile hat sich der eigentliche Streitgegenstand ohnehin erledigt, denn es gibt nun ein Tor, das den Zugang vom Stadtpark aus versperrt. Juristisch aber schwelt der Streit zwischen Laraki und Bergmann weiter. Alles also nur noch aus Prinzip? Das wäre zumindest insofern pikant, als dass die TUP eine hundertprozentige Stadttochter ist und somit die Kosten für die juristischen Scharmützel am Ende der Steuerzahler trägt. Beide Seiten wollten sich zu den Vorgängen auf Nachfrage nicht äußern.

Betriebsratschef versuchte Vertragsverlängerung für Bergmann zu verhindern

Was für Außenstehende eher wie eine Posse klingt, lässt in Wirklichkeit tief blicken, wie tief der Graben zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung mittlerweile ist. Beide Parteien gehören, flapsig formuliert, zu den Stammgästen beim Arbeitsgericht.

Dessen Sprecherin formuliert es freilich förmlicher: „Der Betriebsrat hat den Arbeitgeber in den letzten Jahren jeweils mehrfach vor allem wegen der Verletzung von Mitbestimmungsrechten vor dem Gericht in Anspruch genommen. Die TUP bzw. der Betriebsrat gehören zu den Betriebsparteien, die das Arbeitsgericht in den letzten Jahren am häufigsten in Beschlussverfahren in Anspruch genommen haben.“

Das Klima zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung ist also nicht erst seit dem Terrassenfall belastet.

Es dürfte im vergangenen Jahr einen Tiefpunkt erreicht haben, als öffentlich bekannt wurde, dass Laraki im Aufsichtsrat gegen die Vertragsverlängerung von Bergmann mobil gemacht hatte.

Dass sich Laraki und Bergmann am Ende des Stücks doch noch in die Arme fallen, daran glauben Beobachter längst nicht mehr. Laut Betriebsverfassungsgesetz aber sind Betriebsrat und Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsfrieden nicht zu gefährden. Ob Auseinandersetzungen vor Gericht über die Frage offener oder verschlossener Kantinentüren dazu geeignet sind, sei dahin gestellt.