Essen. . Ein Bürgerbegehren für ein zeitliches befristetes Parken auf dem Kupferdreher Markt hat im ersten Anlauf nicht genügend Unterstützer gefunden.

Das Bürgerbegehren, das sich für ein zeitliches befristet Parken auf dem Kupferdreher Parkplatz einsetzt, hat die erforderliche Zahl an Unterstützern im ersten Anlauf knapp verfehlt. Wie das Wahlamt der Stadt mitteilt, fehlen 86 Unterschriften, um das gesetzliche Quorum zu erfüllen. Nach Angaben der Behörde haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens angekündigt, bis zum 26. November weitere Unterschriften vorzulegen. Nach deren Prüfung wird der Rat der Stadt am 28. November darüber entscheiden, ob das Bürgerbegehren zulässig ist.

Das gesetzliche Quorum beträgt sechs Prozent der Wahlberechtigten. Das sind 2612 Unterschriften.

Dem Wahlamt waren 393 Listen mit insgesamt 3576 Unterschriften vorgelegt worden. Unterschreiben dürfen allein die 43.525 wahlberechtigten Einwohner des Stadtbezirks VIII. Um das gesetzlich vorgeschriebene Quorum zu erfüllen, müssen sechs Prozent der Einwohner das Anliegen unterstützen. Das entspricht 2612 Unterschriften.

Das Wahlamt erklärte 1050 Unterschriften für ungültig.

Von den 3576 vorgelegten Unterschriften stufte das Wahlamt 2526 als gültig ein, 1050 als ungültig. Davon stammten 672 von Bürgern, die nicht im Stadtbezirk VIII wohnen und deshalb nicht wahlberechtigt sind. 128 hatten doppelt oder mehrfach unterschrieben, 250 Unterschriften waren im städtischen Melderegister nicht auffindbar oder konnten wegen unleserlicher Handschrift nicht entziffert werden.

Die Initiatoren mit dem Bürgerbegehren erzwingen, dass das Parken auf dem Kupferdreher Markt erlaubt wird, so lange wegen des Baus des naheliegenden Busbahnhofes Stellplätze wegfallen.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Essen – ein Überblick

Februar 2019: Für eine befristete Parkerlaubnis auf dem Kupferdreher Markt

Bereich: Bezirk VIII – Entscheid steht noch aus

Januar 2014: Gegen den Teilneubau der Messe für 123 Millionen Euro

Bereich: Stadtweit – Entscheid erfolgreich

April 2013: Gegen Sparbeschlüsse für diverse Kultureinrichtungen

Bereich: Stadtweit – Entscheid unzulässig

Februar 2013: Gegen die Umbenennung zweier Straßen in Rüttenscheid

Bereich: Bezirk II – Entscheid erfolgreich

Oktober 2012: Für den Erhalt des Netzes von Stadtteilbibliotheken

Bereich: Stadtweit – Begehren nicht eingereicht

Februar 2007: Für den Erhalt von Sportstätten

Bereich: Stadtweit – Entscheid "unecht" gescheitert (Quorum nicht erreicht)

Februar 2007: Gegen die Privatisierung städtischen Eigentums ("Essen ist unser")

Bereich: Stadtweit – Entscheid "unecht" gescheitert (Quorum nicht erreicht)

Dezember 2006: Für den Erhalt von Sportstätten ("Masterplan Sport")

Bereich: Stadtweit – Begehren nicht eingereicht

Mai 2004: Verlegung des City-Marktes auf die Porschekanzel

Bereich: Stadtweit – Begehren nicht eingereicht

Januar 2001: Für den Erhalt von Bädern und Sportstätten

Bereich: Stadtweit – Entscheid "unecht" gescheitert (Quorum nicht erreicht)

Februar 1999: Für Saalbau-Erhalt und gegen den Philharmonie-Neubau am Berliner Platz

Bereich: Stadtweit – Rat trat Bürgerbegehren bei

August 1998: Gegen die Teilprivatisierung der städtischen Allbau AG

Bereich: Stadtweit – Begehren unzulässig

September 1995: Gegen probeweise Sperrung der Gemarkenstraße in Holsterhausen

Bereich: Bezirk III – Begehren zurückgezogen

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