Essen. . Freispruch für einen Feuerwehrmann, dem die Essener Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, über den Notruf ein Feuer gemeldet zu haben.
Was macht ein Feuerwehrmann, der eine Rauchwolke sieht? Richtig: Er alarmiert sofort seine Kollegen. Doch aus Sicht der Essener Staatsanwaltschaft macht er sich strafbar, wenn es gar nicht gebrannt hat. Das erfuhr ein 21 Jahre alter Beamter, der sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Essen wegen Missbrauch von Notrufen verantworten musste, letztlich aber freigesprochen wurde.
Bis dahin war es aber ein weiter Weg. Optimistisch hatte Verteidiger Andreas Wieser die Vorwürfe anfangs zurückgewiesen, als sei ein Freispruch reine Formsache: „Er hat alles richtig gemacht.“ Es sei ein reines Missverständnis. Doch Amtsrichterin Claudia Schlarb und vor allem Oberamtsanwältin Patricia Gloger hakten nach, als ob sich diese Anklage doch noch erhärten ließe.
Notruf 112 gewählt: „Anscheinend brennt es“
Was war passiert? Am 29. Juni hatte der Angeklagte die 112 gerufen. Er habe über einem Betriebsgelände in der Frillendorfer Elisenstraße Rauch gesehen, sagte er, nannte korrekt seinen Namen und ergänzte: „Anscheinend brennt da wieder die Filteranlage.“ Darauf rückten, von der Einsatzleitstelle alarmiert, sieben Löschfahrzeuge aus. Vor Ort stellten die Feuerwehrleute fest, dass es gar nicht gebrannt hatte.
Das Missverständnis bahnte sich an. Wer denn angerufen habe, wollte ein Mitarbeiter der Firma wissen. „Ein Kollege“, sagte ein Feuerwehrmann und nannte auch den Namen des Anrufers. Weil dieser sich so ähnlich anhört wie der eines Firmenmitarbeiters, dachte das Unternehmen an einen üblen Scherzanruf unter falschem Namen und erstattete Anzeige gegen unbekannt.
Feuerwehr sieht korrektes Verhalten
So kam die Ermittlungsmaschinerie in Gang. Daran änderte nichts, dass der Verwaltungschef der Feuerwehr an die Staatsanwaltschaft einen Brief schrieb, die Verwechslung erläuterte und dem Beamten korrektes Verhalten bescheinigte. Staatsanwältin Elke Hinterberg, zuständig für die Bearbeitung von Mord, Totschlag und Branddelikten, fertigte dennoch eine Anklage, Amtsrichterin Schlarb ließ sie zu.
Zeugen wurden am Mittwoch gehört. Der Geschäftsführer und der Betriebsleiter der Firma wurden vernommen. Weil sie am 29. Juni nicht auf dem Firmengelände waren, brachten sie in der Sache wenig. Allerdings räumten sie ein, dass es schon Mal zu Feuerwehreinsätzen komme. Es brenne zwar nur selten, allerdings seien durchaus kräftigere Rauchwolken zu sehen. Man arbeite schließlich mit Aktivkohle. Sie erwähnten nicht, dass die Firma noch im März als Verursacher einer üblen Gestankwolke galt, die über Teile der Stadt gezogen war. Aber danach hatte sie auch niemand gefragt.
Regelmäßig Rauch, manchmal auch Feuer
Verteidiger Wieser hatte sich Fotos der Rauchentwicklung von unterschiedlichen Tagen besorgt. Bei der Feuerwehr sei ihm gesagt worden, etwa acht Mal im Jahr komme es zu einem Einsatz, in der Hälfte der Fälle brenne es auch.
Die Amtsrichterin signalisierte, dass sie zu einem Freispruch tendiere. Doch die Oberamtsanwältin ließ nicht locker. Sie wisse nicht, ob es überhaupt eine dunkle Wolke am 29. Juni gegeben habe. „Und das ist entscheidend“, bekräftigte Patricia Gloger. Sie warf dem Angeklagten auch vor, dass er im Ermittlungsverfahren nicht ausgesagt habe.
Oberamtsanwältin macht Rückzieher
Eigentlich hatte er damit nur von seinem guten Recht Gebrauch gemacht, und so konterte der Verteidiger sofort: „Das klingt, als müsse er hier seine Unschuld beweisen.“ Die Oberamtsanwältin blieb standhaft, wollte weitere Zeugen hören: „Dann machen wir hieraus eben eine Schwurgerichtsverhandlung.“
Relativ abrupt gelangte sie dann doch zu einer anderen Sicht und beantragte Freispruch. Die Beweismittel reichten nämlich nicht aus. Eine kleine Spitze gegen den Angeklagten erlaubte sie sich doch noch: „Er hat wohl tatsächlich etwas gesehen und falsch gedeutet.“ Verteidiger Wieser bescheinigte dem Mandanten noch einmal, alles richtig gemacht zu haben: „Lieber einmal zu viel angerufen als einmal zu wenig.“ Richterin Schlarb begnügte sich mit einer knappen Urteilsbegründung des Freispruchs: „Es war ein blöder Zufall oder ein Missverständnis, das zum Verfahren geführt hat.“