Essen. . Nach der Schließung des Gebetsraumes an der Uni Essen wollen islamische Studenten den “Raum der Stille“ religiös nutzen. Das untersagt der Senat.

Nach der überraschenden Schließung des muslimischen Gebetsraumes an der Universität vor mehr als zwei Jahren lassen islamische Studentengruppen nicht locker. Sie dringen darauf, auch den bald entstehenden „Raum der Stille“ religiös nutzen zu dürfen. Doch genau dies untersagt die vom Senat verabschiedete Nutzungsordnung. „Kollektiv-rituelle Handlungen“ seien nicht zulässig, betont Uni-Sprecherin Beate Kostka.

Auch interessant

Mehrfach hatte die Hochschulleitung vorsorglich klargemacht, wie sie sich einen Raum der Stille vorstellt: als einen neutralen Ort, der allen Ruhesuchenden offen stehen soll und allen Hochschulangehörigen – „ohne Ansehen des Geschlechts, der Hautfarbe oder Religion“. Auf Nachfrage präzisiert die Hochschulleitung, was unter dem Verbot kollektiv-ritueller Handlungen zu verstehen sei: etwa das Ausrollen eines Gebetsteppiches und das gemeinschaftliche Gebet.

Islamischer Studierenden-Bund fragt anklagend: Ein religionsbefreiter Raum?

Eine klare Ansage, die dem einflussreichen „Islamischen Studierendenbund Campus Essen“ (ISB) und dem Islamischen Studierendenverein in Duisburg allerdings gegen den Strich geht. „Soll der Raum ein religionsbefreiter oder sogar areligiöser Raum werden“, fragt der ISB vorwurfsvoll in einer Presseerklärung. Aus seinem sehr speziellen Verständnis von Toleranz macht der muslimische Lobby-Studentenverband kein Hehl. Denn in derselben Erklärung heißt es: „Wir können beim besten Willen nicht nachvollziehen, wie ein Raum, der jegliche religiöse Handlungen und somit die Religion ausschließt, für Toleranz und Miteinander stehen soll.“

Der Religionsstreit am Campus Essen schwelt schon seit der Schließung des streng nach Geschlechtern getrennten muslimischen Gebetsraumes mit der Raumnummer „R12 T04 E96“ im Februar 2016.

Auch interessant

Die Hochschulleitung hat seitdem mehrfach darauf hingewiesen, was der Raum der Stille nicht sein soll: nämlich ein exklusiv zu nutzender Gebetsraum. Dazu erinnert sie an das Statut dieser staatlichen Hochschule: „Die Universität Duisburg-Essen ist ein säkulare öffentliche Bildungseinrichtung, an der Menschen aus über 130 Nationen studieren und arbeiten.“ Deshalb könnten nicht für alle Weltanschauungen und Glaubensrichtungen eigene räumliche Einrichtungen geschaffen werden.

Keine Handys, keine Gespräche

Die Nutzungsordnung des Raums der Stille verpflichtet „zu einem respektvollen, anerkennenden und rücksichtsvollen Miteinander“. Smartphones und Laptops sind ebenso untersagt wie Essen, Trinken, Sprechen, Tanzen, Singen, Musizieren, Schlafen, Arbeiten. Ebenfalls verboten sind „das Anbringen, Befestigen und Auslegen von Gegenständen sowie rituelle Waschungen im Raum der Stille und in seiner Umgebung sowie jegliche Form kollektiver, auch kollektiv-ritueller Handlungen und Veranstaltungen“.

Ungeklärt seien noch der Zeitpunkt der Eröffnung, der Standort und die Frage, wie der Raum der Stille eingerichtet werden soll.

>>> ZU DEN PLANUNGEN FÜR DEN RAUM DER STILLE

Neben Essen soll auch der Campus Duisburg einen Raum der Stille enthalten. Kosten ingesamt: 190.000 Euro.

Ein Wachdienst soll dort dreimal täglich nach dem Rechten sehen.

Ein Beirat soll dem Rektorat jährlich berichterstatten. Die Nutzungsordnung wird jährlich überprüft und bewertet.