Essen. . Essener Elektronikfirma bietet Set an, mit dem sich bei theoretischer Prüfung mogeln lässt. Viele Zuwanderer nutzen es. TÜV: 450 Betrugsfälle.

Die Essener Elektronik-Firma (Motto: „Das Beste zum Spicken“) bietet ihre hoch entwickelte Schummel-Technologie unverhohlen im Internet an: das „Premium-Set“ aus HD-Minikamera und hochwertigem Spionkopfhörerset für 499 Euro. Ein James-Bond-Equipment, das gerne eingesetzt wird, um Zuwanderer erfolgreich durch die theoretische Führerscheinprüfung zu schleusen. Wie das RTL-Magazin „Extra“ berichtet, sollen auch Familien-Clans an dem illegalen Geschäft verdienen.

Der Geschäftsführer des Unternehmens, empfindet keinerlei Skrupel beim Verkauf der Schummel-Technik. „Ich halte nichts davon, die Moralkeule zu schwingen“, sagt der Geschäftsmann, und fügt hinzu: „Jeder muss für sich selbst entscheiden, wofür er unsere Produkte einsetzt und möglicherweise missbraucht.“

Zu seinen Kunden zählten Leute, die an der Führerschein-Schummelei mit Flüchtlingen gut verdienen würden. „Sie kassieren 1000 bis 1500 Euro Prämie, manchmal sogar deutlich mehr“, gibt er zu Protokoll.

TÜV Nord: 450 Betrugsfälle im Jahr 2017 aufgedeckt

Rainer Camen, TÜV Nord-Sprecher in Essen, ist der Führerschein-Betrug ein Dorn im Auge: „Dieses Thema beschäftigt uns schon lange, 2017 haben wir 450 Betrugsfälle aufgedeckt.“ Die Dunkelziffer, betont er, sei offenbar sehr hoch.

Zu den beliebtesten Tricks zähle die „Stellvertreter-Prüfung“: Der Prüfling schicke einfach eine andere Person mit gefälschten Dokumenten zum Prüftermin beim TÜV. Hinzu komme der Schwindel mit technischen Hilfsmitteln – also Minikamera und unsichtbarer Knopf im Ohr. Der „Helfer“ lotst den Prüfling von außen geschickt durch die 30 Prüfungsfragen. Selbst Zuwanderer, die kein Wort Deutsch verstehen, gelingt es so mühelos, die theoretische Prüfung zu meistern. Die Masche funktioniere auch, weil die TÜV-Prüfer die Personen nicht nach der Schummel-Technik durchsuchen dürften. „Es ist schwierig, dem beizukommen“, zuckt der TÜV-Nord-Sprecher ratlos die Achseln.

„Kein Respekt vor der Obrigkeit“

Der Essener Manfred Ladeck ist seit mehr als 30 Jahren Fahrlehrer und seit 14 Jahren Inhaber einer Fahrschule im Stadtteil Huttrop. Immer häufiger würden nun Fahrschüler bei ihm Fahrstunden nehmen, die von einer anderen Fahrschule kämen – und ihm große Rätsel aufgäben: „Sie haben zwar die theoretische Prüfung bestanden, aber am Steuer kurioserweise null Ahnung davon, was Rechts-vor-Links oder das Stoppschuld bedeuten – wie geht das?“

Der Fahrlehrer spricht einen unerhörten Verdacht aus: „Es gibt in Essen offenbar Fahrschulen, die die Prüfungsfragen bereits kennen.“ Unter arabischen Zuwanderern sei dies jedenfalls ein offenes Geheimnis. „Sie fragen mich sogar vorwurfsvoll, warum sie sich bei mir noch mit der Theorie herumschlagen müssten, wo sie doch in anderen Fahrschulen die Prüfungsfragen mitgeliefert bekämen.“

Ladeck, schon seit Jahren Schöffe bei der Jugendstrafkammer des Landgerichts Essen, diagnostiziert bei jungen Migranten häufig „ein wenig ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein“ sowie „mangelnden Respekt vor der Obrigkeit“. „Ihnen ist schlichtweg egal, ob sie beim Schummeln erwischt werden.“

Forderung: Politik soll Führerschein-Betrug zum Straftatbestand machen

Auch der TÜV Nord beklagt sich seit Jahren darüber, dass Täuschungsmanöver bei der Führerscheinprüfung lediglich als Kavaliersdelikt angesehen würden. Am Zuge sieht der TÜV Nord die Politik. „Wer bei der Führerscheinprüfung schummelt, sollte wegen Betrugs bestraft werden können.“

Manfred Ladeck wirbt unterdessen dafür, die Prüfungsräume technisch aufzurüsten und so genannte Handy-Blocker zu installieren.

>>>AKTUELL 35 FÄLLE IM ESSENER STRASSENVERKEHRSAMT

Das Straßenverkehrsamt der Stadt Essen registriert seit Beginn der Flüchtlingswelle 2014 eine zunehmende Zahl an Betrugsfällen bei der Führerscheinprüfung, bestätigt Stadtsprecherin Silke Lenz. Zurzeit seien 35 Täuschungsfälle anhängig.

Sobald Stellen wie der TÜV Nord der Fahrerlaubnisbehörde einen Betrugsfall melden, werde der Bewerber für die Dauer von sechs Wochen gesperrt. Nach Ablauf dieser Sperrfrist müsse der Bewerber im Straßenverkehrsamt erscheinen und eine schriftliche Stellungnahme abgeben.