Essen. . Ein Martyrium erlitt die geistig Behinderte. 14 Tage lang. Dafür muss eine Frau aus Essen jetzt fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

14 Tage lang wurde die geistig Behinderte gequält und gedemütigt. Und verantwortlich dafür soll eine Frau sein, ihre Freundin. Zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilte deshalb die V. Essener Strafkammer Reinhild F. (47) am Freitag.

Ein Martyrium, mitten in der Essener City, im Hochhaus am Viehofer Platz: Tagelang schon grün und blau geschlagen, soll die geistig Behinderte plötzlich Turnübungen machen, zur Belustigung der Angeklagten. Als sie nach Wasser bettelt, bringt ihr Reinhild F. eine Tasse ihres Urins, zwingt sie zum Trinken. Erst nach zwei Wochen wird sie befreit. Im Urteil zeigt sich Richter Volker Uhlenbrock erschüttert: „Wäre das ein Film, würde man da nicht mehr hingucken wollen“. Dabei hatte alles mit Freundschaft begonnen, die beiden Frauen sahen fern, gingen einkaufen. Wie herrschsüchtig die 47-Jährige aber im Umgang mit ihrer Freundin war, fiel auch einem Nachbarn auf.

Mit Baseballschläger attackiert

Als es in der Silvesternacht 2016 bei einer gemeinsamen Feier dann wohl zu einem Missverständnis kommt, ist Reinhild F. laut Urteil nicht mehr zu stoppen: Ohne Hemmungen quält sie die ehemalige Freundin. Mit der Faust schlägt sie mehrmals auf beide Augen, attackiert sie mit einem Baseballschläger. „Horror“, zitiert Richter Uhlenbrock die Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Hilfe ist ausgeschlossen: Denn das Handy des Opfers schmeißt Reinhild F. aus dem neunten Stock. Durchgehend versucht sie auch, andere gegen das Opfer aufzuhetzen, die machen dann auch mal mit. Anders die 47-Jährige. „Keine Regung“, zeigte sie, so Uhlenbrock. Ganz im Gegenteil: Sie beteuert sogar, wegen einer Schiene an der Hand hätten ihre Schläge doch gar nicht so wild sein können.

Mittäter versuchte Gewalt auch zu stoppen

Geständig ist die 47-Jährige nicht. Nur Stück für Stück räumt sie während des Prozesses Handlungen ein, vom Martyrium des Opfers keine Spur. Für das Gericht ist es im Hinblick auf andere Aussagen dennoch ein „Mini-Geständnis“. Zur Wahrheit verhilft letztlich ein Mittäter. Er schildert, wie er mehrmals versuchte, Reinhild F. in ihrer Wut zu stoppen. Ohne Erfolg.

Die drei Mitangeklagten erhalten Bewährungsstrafen beziehungsweise einen Freizeitarrest. Für das Opfer ist das Leid bis heute nicht beendet. In der Psychiatrie war sie. Angstzustände und Schlafstörungen bestimmen bis heute den Alltag der geistig behinderten Frau..